Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Antwort auf: Bedrohliche Nachblutung

Sie sind momentan nicht bei implantate.com registriert und eingeloggt. Daher schalten wir Ihren Beitrag erst nach eine kurzen Kontrolle frei. Wir freuen uns auf eine aktive Teilnahme am Forum und empfehlen Ihnen, sich bei implantate.com zu registrieren. So werden Ihre Beiträge sofort freigeschaltet.

HIER geht es zur Registrierung

Schon registriert? Hier geht es zum Login.

Vorschau Zurück

Bedrohliche Nachblutung

Gast
Gast

Mir wurden 2 Implantate mit gleichzeitigem Knochenaufbau gegen 10.30 Uhr eingesetzt. Am Nachmittag bemerkte ich, dass im vorderen Wundbereich ununterbrochen Blut herausfloß. Ich bin sofort zur Nachsorge zum Chirurgen, der durch Kompresse und nachnähen die Blutung scheinbar stoppen konnte. Gegen 18.00 Uhr bemerkte ich eine erneute starke Nachblutung, die sich nicht mit Kompression stoppen ließ. Gegen 23.00 Uhr habe ich mich dann notfallmäßig in eine Klinik begeben, wo mit einiger Mühe dann die Blutung gestoppt werden konnte. Jetzt meine Frage: Ungeachtet möglicher Schuldfrage; muß ich die Kosten hierfür alleine tragen oder kann der Chirurg in Anspruch (Haftpflichtversicherung) genommen werden ?



Gert51
Gert51

Also: Sie können Ihren Behandler haftbar machen, wenn er einen Behandlungsfehler begangen hat.



Christian2020
Mitglied seit 31. 01. 2020
42 Beiträge

Zitiert von: Gert51
Also: Sie können Ihren Behandler haftbar machen, wenn er einen Behandlungsfehler begangen hat.

Das ist richtig, aber der Behandlungsfehler muss nachgewiesen sein und durch ein medizinisches Gutachten belegt werden. Der Gutachter hierfür kann auch teuer werden.

Im Endeffekt muss man abwägen ob man wegen einem Betrag X ein Risiko von einem leicht vierstelligen Betrag eingehen möchte. Außerdem was wäre wenn der Patient nach der Behandlung (durch ein Unfall) versehentlich gegen die Wunde stößt? Wer haftet dann? Wie bei allem im Leben sollte man die Situation genau betrachten und überlegt handeln. Eine pauschale Antwort macht hierbei keinen Sinn.

Gruß Christian



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
513 Beiträge

Es gibt keine einzige Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, die freiwillig zahlen würde ohne dass bewiesen wurde, dass der Schaden die Folge einer Fehlbehandlung ist.

Die Antwort von Christian ist richtig: Der Beweis kann nur durch ein medizinisches Gutachten erbracht werden. Die Kosten für das Gutachten würden bei weitem die Kosten der Nachbehandlung übersteigen.



  • 1