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Zahnprovisorium

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 3434 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 8 Jahren, 9 Monaten von DocWolff aktualisiert.
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    Thema
  • #309025 Antworten
    Gaby
    Gast

    Hallo,
    es ist mir unverständlich, dass nach dem Beschliff 47Molar das vorübergehende aufgesetzte Schutz Provisorium nicht mehr runterzuheben ist??? und auch mit dem vorderen Zahn verbunden bzw. verklebt ist (kein Zwischenraum)
    und dies 3 andere NotdienstZahnärzte auch nicht schafften, weil ich nach der Beschleifung starke Schmerzen gesamte rechte Seite hatte und mir der 1.Zahnarztnotdienst (Feiertag) den scharfkantigen unteren Randabschluss des Prov.(Reibung bei der Zunge seitlich) etwas weg genommen hatte und auch anmerkte das dieses prov runtergeschliffen werden muss -neuer Abdruck, weil ja die Krone nicht mehr passt. Die.Mittw.Donn.Fr. verucht mit Adolomed zu mildern-man denkt ok. der Zahn ist halt durch den Beschliff beleidigt (was aber nicht viel half) 2. Samstag nach weitern starken Schmerzen mir die Notdienszahnärztin Parkemed500 verschr. hatte und anmerkte, dass zu knapp der Pulpa geschliffen worden sein… aber der Zahn „kann“ sich erholen 3. trotz Parkemed 500 die nicht viel brachten am darauf folgenden Montag Morgen im Zahnamb. eine Wurzelbehandlung gemacht wurde …akute Pulpitis.

    Jetzt bin ich 57J. hatte nie Probleme solche Schmerzen kannte ich bis dato nicht. Auch bei der Parodontitisbehandlung waren keinerlei Schmerzen..was mich aber doch etwas wundert die Vorgangsweise des angef. Prov. das aber so was von fest klebt…auch am Zahnfleisch. Das schließen des Mundes (Berührung Ober und Unterkiefer) unangenehm ist und nun zeitweise ein am behandelten Zahn zusammen- ziehendendes sehr unangenehmes Gefühl ist. Sowie durch die unmittelbare automatische Mundbewegung beim berühren des Ob.und Unterk. eine Schwellung hinten am Kiefer spürbar ist.
    Angemerkt im Oberkiefer 14-15-16 hab ich eine Brücke und da fehlt auch der 17….daher ,wenn dieser 47 trotz Wurzelbehandlung probleme bereitet -muß man den unbedingt erhalten? Lg gaby

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  • #309026 Antworten
    Gaby
    Gast

    [quote=“Gaby“]
    Hallo,
    es ist mir unverständlich, dass nach dem Beschliff 47Molar das vorübergehende aufgesetzte Schutz Provisorium nicht mehr runterzuheben ist??? und auch mit dem vorderen Zahn verbunden bzw. verklebt ist (kein Zwischenraum)
    und dies 3 andere NotdienstZahnärzte auch nicht schafften, weil ich nach der Beschleifung starke Schmerzen gesamte rechte Seite hatte und mir der 1.Zahnarztnotdienst (Feiertag) den scharfkantigen unteren Randabschluss des Prov.(Reibung bei der Zunge seitlich) etwas weg genommen hatte und auch anmerkte das dieses prov runtergeschliffen werden muss -neuer Abdruck, weil ja die Krone nicht mehr passt. Die.Mittw.Donn.Fr. verucht mit Adolomed zu mildern-man denkt ok. der Zahn ist halt durch den Beschliff beleidigt (was aber nicht viel half) 2. Samstag nach weitern starken Schmerzen mir die Notdienszahnärztin Parkemed500 verschr. hatte und anmerkte, dass zu knapp der Pulpa geschliffen worden sein… aber der Zahn „kann“ sich erholen 3. trotz Parkemed 500 die nicht viel brachten am darauf folgenden Montag Morgen im Zahnamb. eine Wurzelbehandlung gemacht wurde …akute Pulpitis.

    Jetzt bin ich 57J. hatte nie Probleme solche Schmerzen kannte ich bis dato nicht. Auch bei der Parodontitisbehandlung waren keinerlei Schmerzen..was mich aber doch etwas wundert die Vorgangsweise des angef. Prov. das aber so was von fest klebt…auch am Zahnfleisch. Das schließen des Mundes (Berührung Ober und Unterkiefer) unangenehm ist und nun zeitweise ein am behandelten Zahn zusammen- ziehendendes sehr unangenehmes Gefühl ist. Sowie durch die unmittelbare automatische Mundbewegung beim berühren des Ob.und Unterk. eine Schwellung hinten am Kiefer spürbar ist.
    Angemerkt im Oberkiefer 14-15-16 hab ich eine Brücke und da fehlt auch der 17….daher ,wenn dieser 47 trotz Wurzelbehandlung probleme bereitet -muß man den unbedingt erhalten?

    1.Frage: wie kann es sein, dass das vorübergehende aufgesetzte Schutz Provisorium nicht mehr runterzuheben ist?
    und auch mit der vorderen Zahnkrone verbunden bzw. verklebt ist(kein Zwischenraum) und daher runtergeschliffen werden muss.

    2.Frage: durch das runterschleifen evt. die vordere Krone beschädigt wird?

    3.Frage:wie man das prov. ohne Beschädigung des Zahnfleisches,wo es auch haftet entfernt? Lg gaby
    [/quote]

    #309027 Antworten
    DocWolff
    Gast

    Guten Tag,
    das sind wohl einige Unklarheiten.
    1. Ein Provisorium muss abnehmbar sein. Da hat Ihr Behandler nicht optimal gearbeitet. Wäre aber auch kein so großes Problem, da man eine PV-Krone auch mal durch Schlitzen abhnehmen und dann ein neues fertigen kann.
    2. Ein funktionsloser 7. Zahn ist bei nicht behandelbaren Beschwerden durchaus verzichtbar.
    mfg
    Wolff

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