Guten Tag,
ja und nein. Sie haben keine Garantie auf den Erfolg ener medizinischen Behandlung, heisst, wenn eine Wurzelbehandlung im Nachgang gemacht werden muss, dann kann das einfach passieren. Was jedoch nicht geht, Ihnen eine Rechnung zu geben, über die Sie vorher nicht informiert wurden. Sie hätten über Kosten aufgeklärt werden müssen und einen Vertrag unterschreiben müssen. Da Ihr Zahnarzt keine Untgerschrift von Ihnen hat, hat er auch keinen Anspruch auf Bezahlung. Wenn Sie aber fair sind, dann bezahlen Sie trotzdem, da er sich wahrscheinlich Mühe gegeben hat. Die Krankenkasse hat zwar insofern Recht, dass eine Wurzelkanalbehandlung eine Kassenleistung ist, sagt Ihnen aber nicht, dass das was bezahlt wird, nicht mal annährend ausreicht, um erfolgreich zu sein. Wenn man also seine Zähne behalten will, dann wird man nicht drum herum kommen, etwas dazu zu bezahlen, weil die Vergütung durch die Kasse unterirdisch ist, und Zusatzlesitungen erbracht werden müssen, die eben nicht von der Kasse erstattet werden. Ihr ZA hat vielleicht einen kleinen Fehler gemacht, aber sehen Sie es ihm nach. Wenn Sie ansonsten zufrieden sind, dann verscherzen Sie es sich nicht mit ihm, denn er hat ja schließlich gearbeitet und Ihnen wahrscheinlich den Zahn gerettet.
Mit besten Grüßen aus Bielefeld
Dr. Kai Zwanzig