Im Sinne der gewünschten Lebhaftigkeit im Forum noch eine (vor?)letzte Ergänzung, Herr Cacaci.
Ihre Aussage, eine Nervschädigung könne in der Panorama-Schichtaufnahme sehr gut diagnostiziert werden, ist falsch, weil Nerven im Röntgenbild nicht darstellbar sind. Eine Schädigung kann daher vielmehr lediglich mit gewisser Wahrscheinlichkeit vermutet werden.
Die Diagnose der Nervschädigung steht und fällt mit der klinischen Symptomatik. Ein Implantat kann sich röntgenologisch genau wie eine Zahnwurzel in, über oder in unmittelbarem Kontak mit dem Nerven darstellen. Ohne klinische Symptomatik bedeutet das nichts.
Besteht eine klinische Symptomatik erhärtet der Röntgenbefund allenfalls den Verdacht, dass sie aufgrund der Implantation entstanden ist. Das schließt jedoch immer noch nicht aus, dass der Nerv auf andere Weise geschädigt wurde (z.B. durch die Leitungsanästhesie, eine Durchtrennung in der Umschlagsfalte durch die Schnittführung, durch eine Druckschädigung durch falsche Instrumentenabstützung, usw.).
In diesen Fällen gelingt die Abgrenzung durch die sorgfältige klinische Untersuchung bei guter Kenntnis des Versorgungsgebietes des Nerven und seiner Äste, wodurch sich die Notwendigkeit zusätzlicher apparativer Diagnostik in der Mehrzahl der Fälle erübrigt.
Neuralgiforme Beschwerden (Parästhesien) können sehr wohl auftreten und treten zuverlässig auf, wenn der Nerv lediglich geschädigt, nicht aber durchtrennt wurde. Ganz besonders unangenehm sind sie in der Phase, in der sich ein Nerv, der so stark geschädigt wurde, dass er zunächst als persistierend „taub“ imponierte, langsam wieder erholt.
Da es mich wundern würde, wenn Sie den Ausdruck „Parästhesie“ nicht kennen, liegt die unterschiedliche Auffassung wohl darin begründet, dass sie diese nicht den neuralgiformen Beschwerden zuordnen. Welchen denn sonst?
Neuralgiforme Beschwerden nach vollständiger, Durchtrennung des Nerven sind sicher selten. In der Form des Phantomschmerzes sind sie dennoch beschrieben.
Lebhafte Grüße
Osswald