Häufige Suchanfragen im Forum:
Wer zahlt zusätzliche Reisekosten nach Ungarn wegen gebrochener Schraube
- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 4720 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 17 Jahren, 11 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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In welchem Umfang ist der ZA oder der Implantat-Hersteller verpflichtet, dem Patienten Unkosten zu erstatten, die durch eine fehlgeschlagene Behandlung (gebrochene Schraube) entstehen?
Die Frage bezieht sich auf folgenden Fall: Implantat wurde in Ungarn gesetz und ist gut eingeheilt. Schon eine Woche nach dem Anbringen der Krone wackelte jedoch der Zahn, so dass nach zwei Wochen eine erneute Reise nach Ungarn nötig wurde. Die Krone musste dort relativ gewaltsam entfernt werden. Der ZA gab als Grund an, dass die Schraube gebrochen sei.
Ist in einem solchen Fall der ZA oder der Markenhersteller des Implantats für die Haftung zuständig – wer ersetzt in welchem Umfang die Fahrtkosten für die nicht eingeplante zusätzliche Reise?Freue mich über Informationen und Tipps zu diesem Thema
Gruß – S. Oppitz