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Übernahme Narkose durch PKV

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  • Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 6001 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 7 Monaten von Dr. Dr. Ruediger Osswald aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #281417 Antworten
    Wolfgang
    Gast

    Hallo,

    ich habe im November in einer einzigen Session 11 Implantate erhalten Davon 6 im OK mit Knochenaufbau und 5 im UK. Das ganze lief unter Vollnarkose ab.
    Jetzt verweigert meine PKV, mit Hinweis auf die Allg. Versicherungsbedingungen, wonach Aufwendungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen ersetzt werden, die Bezahlung der Narkose,. Ohne die Narkose wäre das Einbringen der Implantate in 4 Sitzungen abgelaufen. Allein das rechtfertigt meiner Meinung nach schon die Vollnarkose, vom Knochenaufbau ganz zu schweigen.
    Wer hat damit Erfahrung und kann mir Tips zur Vorgehensweise geben.

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  • Autor
    Antworten
  • #281418 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Guten Morgen Wolfgang,
    es ist schwierig zu entscheiden,ob die Implanta-
    tion unbedingt in Narkose stattfinden muß.Die
    meisten Implantate wurden und werden nicht in
    Narkose inseriert.In Ihrem Fall wären 2 Sitzun-
    gen notwendig gewesen,auch mit Knochenauf-
    bau.Also von einer „Rechtfertigung der Narkose“
    kann mit Sicherheit nicht ausgegangenwerden.
    Wenn ein Patient besonders ängstlich ist,kann
    man ihn auch mit Tabletten sedieren.Ich wunde-
    re mich immer wieder,wie leichtfertig Patienten
    nach eine Narkose wünschen,ohne dabei zu
    berücksichtigen,dass es zu Zwischenfällen kom-
    men kann.Die gefahr ist zumindest größer als bei einer lokalen Injektion.

    M.f.G. Dr. Metelski

    #281419 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    rechtlich gesehen ist es eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Eine Begründung kann Ihnen sicher Ihr behandelnder Arzt geben, welche sie dann einreichen müssten.
    Bei einem Eingriff dieser Größenordnung ist es nicht unüblich eine Vollnarkose zu machen, wenn ich auch bei den Risiken Herrn Metelski zustimmen mag.
    Im Falle einer juristischen Auseinandersetzung dürfte m. M. nach kein Zweifel daran sein, dass Ihre Versicherung die Erstattung übernehmen muß.
    Gruß
    B. Zahedi

    #281420 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Ich teile die Bedenken von Dr. Metelski.

    Nichtsdestotrotz ist es bei allen Problemen im Gesundheitswesen immer noch so, dass der Arzt die Indikation für eine Behandlung stellt und nicht die Krankenversicherung. Und das ist -bei allem Missbrauch der vorkommt- auch gut so und muss so bleiben.

    Deshalb sind Ärzte und Patienten sicher gut beraten, auch gerichtliche Auseinandersetzungen nicht zu scheuen, um dafür zu sorgen, dass das so bleibt.

    Herzliche Grüße

    Osswald

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