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Sofortversorgtes Implantat, PAt. will nicht zahlen

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    Thema
  • #313673 Antworten
    DocSmile
    Gast

    Guten Tag Kolegen,
    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Habe vor 7 Monaten ein einteiliges Implantat nach 2 Wochen mit einer Krone versorgt. Alles sah gut aus, Sofortbelastung war schon häufiger problemlos gelaufen. Patient kam mehrmals mit Schmerzen, konnte jedoch nichts feststellen. Jetzt schreibt der Patient, dass das locker gewesen ist und woanders entfernt wurde und er das Geld zurück haben will. Habe nicht das Gefühl, dass ich was falsch gemacht habe. Wie ist da die Rechtslage?
    Danke für Infos im voraus!
    DocSmile

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  • Autor
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  • #313674 Antworten
    Dr. Frank Maier
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    grundsätzich muß der Patient dem Behandler die Möglichkeit der Nachbesserung geben, sollte mit der Arbeit etwas nicht in Ordnung sein. Das würde ich dem Patienten anbieten. Geht der Patient nicht darauf ein, können Sie darauf bestehen, was vermutlich ein Gutachten und einen Rechtsstreit zur Folge haben wird. Der Rechtsstreit wird in erster Linie nach Verfahrenspunkten entschieden: wurde der Patient schriftlich über Risiken wie Implantverlust etc. aufgeklärt, war das Vorgehen wissenschaftlich begründet usw. Ist der Patient beispielswiese Raucher und Sie haben über ein erhöhtes Risiko aufgeklärt und schriftlich festgehalten, dass Sie keine Haftung übernehmen, haben Sie allen Grund auf die Erstattung zu bestehen. Ob Sie dies austragen wollen ist eher eine Frage des Beschwerdemanagements. Es ist sicherlich sinnvoll auf den Patienten einzugehen und eine gütliche Einigung anzustreben. Wir geben eine Einheilgarantie für Implantate und erstatten die Kosten, falls das Implantat nicht einheilt. Eine vernünftige Implantatfirma ersetzt das Implantat in solchen Fällen kostenlos.
    Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
    Grüße,
    Frank Maier

    #313675 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    schliesse mich der Meinung von Dr. Maier an. Für das Einheilen eines Implantats sind rechtlich keine Garantien zu geben. Da reicht die regelrechte Einbringung etc. für die Rechnungsstellung aus. Bei einer Sofortbelastung ist das schon schwieriger zu sagen. Natürlich geht die Primärstabilität in einem hohen Prozentsatz bei der Sofortbelastung in die Sekundärstabilität (Osseointegration) über, aber letztendlich müssen wir von einem höheren Misserfolgsrisiko ausgehen, das wir als Behandler entsprechend der Ausgangssituation verantworten müssen.
    Imho sollte aber vor der definitiven ZE-Versorgung eines Implantats die Osseointegration belegt werden können. Diese kann aber nach 2 Wochen noch nicht stattgefunden haben. Das Risiko für die endgültige Versorgung liegt bei so früher Eingliederung demnach wohl auf Behandlerseite. Ich bin aber kein Jurist.
    Gruß
    B. Zahedi

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