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Röntgen für Implantat
- Dieses Thema hat 2 Antworten sowie 5908 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 12 Jahren, 2 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
Laut meiner Ergänzungsversicherung für Zahnersatz wird für den Knochenaufbau und die Implantation ( 2 Termine) folgendes nicht übernommen:– einen Betrag iHv 46,36 für die Überschreitung des Regelhöchstsatzes
– die Ziffern Ä5004(2x), Ä5000 und Ä5095 können wir nicht Zusagen, da für uns nicht ersichtlich ist, warum derart viele Röntgenaufnahmen gemacht werden müssen. Meine Frage: Ist es nicht normal vor dem Knochenaufbau und dann nach Einheilung Aufnahmen zu machen?
– die Kosten für den Zuschlag 0530 nicht, da diese bereits mit den Kosten für die Verbrauchsmaterialien ( Membran, Xenograft) abgegolten sind. Diesbezüglich verweisen wir auf Punkt 1 der Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L der GOZFrage: gibt es Argumente meiner Versicherung zu widersprechen?
Vielen Dank vorab