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Regressansprüche vom Zahnarzt

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  • Dieses Thema hat 7 Antworten sowie 14464 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 23 Jahren von zahedi aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #276276 Antworten
    Claudia Pagel
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Jahr 1997 habe ich als Privatpatient an 2 von meinen vorderen Backenzähnen eine Wurzelbehandlung und nachfolgende Keramikfüllung machen lassen. Jetzt im Jahr 200 sind die beiden Zähne weggesprengt ( im wahrsten Sinne des Wortes). Kann ich hoffen, den Zahnarzt zur Rückerstattung der Kosten zu bitten (zwingen), denn nun würde ich mir Implantate setzen lassen müssen, damit meine angrenzenden Zähne einer Brücke anheim fallen??

    Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Claudia Pagel

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  • Autor
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  • #276277 Antworten
    Dr. Lars Partenheimer
    Gast

    Hallo Frau Pagel,
    Regressansprueche koennen Sie nach 4 Jahren nicht mehr geltend machen. „Garantien“ gibt es im medizinischen Bereich im Uebrigen nur in Bezug auf die gewissenhafte Durchfuehrung einer Arbeit, nicht auf den Erfolg. Aber sprechen Sie doch mal mit Ihrem Zahnarzt, vielleicht ist er ja betruebt darueber, dass „seine“ Kronen nicht laenger gehalten haben und gewaeht Ihnen guenstige Konditionen fuer die Weiterversorgung. Meiner Erfahrung nach sollten Sie diesen Punkt offen geklaert haben, bevor mit der Weiterbehandlung begonnen wird. Bestehen bei der Behandlung naemlich unausgesprochene Erwartungen, kann das Ergebnis kaum fuer beide Seiten zufriedestellend ausfallen.

    Viel Erfolg
    Dr. Lars Partenheimer

    #276278 Antworten
    Zach
    Gast

    Falls ein Fehlbehandlung des Zahnarztes vor-liegt, verjährt der Anspruch auf Schmerzens-geld bzw. Rückzahlung des Honorar nach 3 Jahren ab Kenntnis von dem Vorliegen eines Behandlungsfehlers.

    Im übrigen haftet der Zahnarzt auch auf den Erfolg seiner prothetischen Bemühungen und für Füllungen und zwar für eine Dauer von zwei Jahren, § 136 b SGB V und zwar ohne dass ein Verschulden vorliegen braucht. Eine Regelung, die freilich primär den Kassenpatienten im Auge hat.

    Unterläuft bei der Behandlung eines Privatpatienten ein vorwerfbarer Fehler, der einen Vermögensschaden zur Folge hat (Kosten einer erforderlich werdenden Folgebehandlung), kann eine 30-jährige Haftung des Zahnarztes bestehen.

    #276279 Antworten
    Duca
    Gast

    Guten Tag,
    ich habe ähnlich Probelem und bin diesbezüglich an neuen Informationen interessiert.
    Mit freundlichen grüßen
    HD

    #276280 Antworten
    Marianne
    Gast

    Hallo,

    Vor über 10 Jahren ist mir zur Überkronung eines schon recht dünnwandigen wurzelbehandelten Zahnes geraten worden. Der Zahnarzt hat die Füllung gewechselt, dabei hat der Zahn geblutet. Später entstand eine Fistel, mit der bin ich am Wochenende zum Notarzt. Danach wurde bestrahlt, die Fistel ging für kurze Zeit weg. Der Zahn wurde mit der bereits vorbereiteten Krone überkront, bezüglich meiner Bedenken wurde ich beruhigt.
    Gleich danach kam die Fistel leider zurück – damit wurde ein versauter Urlaub in Übersee daraus.

    Nach langem Hin und Her habe ich dem jungen Wochenend-Notarzt kontaktiert, der hat mir das Röntgen gegeben und erklärt, was passiert war, nämlich dass der Zahn durchbohrt und Zahnfüllung in den Kiefer eingetreten war.

    An diese Stelle sollte jetzt ein Implantat. Kann man nach so langer Zeit noch klagen – ich bin allerdings Österreicher?

    Die zweite Frage: Kann noch Füllmaterial im Kiefer sein und den Erfolg einer Implantierung gefährden?

    Marianne

    #276281 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    Zum Fremdmaterial: wenn dieses im Röntgenbild zu erkennen ist: unproblematisch, da es durch die Implantatbettaufbereitung entfernt werden kann.
    Gruß
    B. Zahedi

    #276282 Antworten
    Marianne
    Gast

    Danke Herr Dr. Zahedi, auf einem normalen Panoramaröntgen sieht man mittlerweile nichts mehr soweit ich weiß – ich bin auch nicht sicher, was das für eine Füllung war – Zement wahrscheinlich oder Amalgam? Ist das ein Problem?
    Marianne

    #276283 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    Amalgam wäre im Röntgenbild gut zu erkennen. Sie können also eher davon ausgehen, daß alles weg ist.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Regressansprüche vom Zahnarzt
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