Hallo alle zusammen,
Ich habe mich heute angemeldet und habe direkt eine Frage:
Ich bin privat krankenversichert.
Laut Tarif hat die Krankenversicherung auch die Kosten für Implantate zu tragen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Meine private Krankenversicherung will aber zu der medizinischen Notwendigkeit zunächst ein Gutachten erstellen lassen. Das bedeutet, es könnte im Endeffekt rauskommen, dass die Implantate medizinisch nicht notwendig sind, und die Krankenversicherung zahlt nicht.
Ob ich dann vor Gericht gehen würde, weiß ich noch nicht.
Gesetzt den Fall, der Gutachter kommt zu dem Schluss, medizinische Notwendigkeit liegt NICHT vor und ich unternehme dann nichts mehr in Bezug auf die Kostenerstattung und lasse die Zahnbehandlung mit den Implantaten auf eigene Kosten durchführen.
Was passiert mit eventuellen Folgekosten?
Z.b. wenn nach oder während der Behandlung Komplikationen oder eine dicke Entzündung auftreten, welche z.b. beim Zahnarzt oder Kieferchirurgen behandelt werden müssen? Oder wenn ich deswegen stationär aufgenommen werden müsste?
Meines Wissens wäre es eine Akutbehandlung, die durch die private Krankenversicherung übernommen werden müsste, oder?
Oder gibt es für solche Fälle spezielle Versicherungen, die die Folgekosten übernehmen?
Weiß jemand Rat?