Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


priv Zahnzusatzversicherung…

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  • Ersteller
    Thema
  • #301716 Antworten
    Oliver
    Gast

    ich habe meiner priv. Zusatzversicherung den HKP fuer die bevorstehende Implantatbehandlung eingereicht, jetzt verlangt die Vers., dass ich meinen jetzigen und die in den letyten 4 Jahren besuchten ZA sowie meine GKV von der Schweigepflicht befreie. Ist das statthaft oder ist zu vermuten, dass Gruende zur Leistungsverweigerung gesucht werden.
    Ich waere dankbar wenn mir jemand seine Erfahrungen mit Zusatzversicherungen und Implantatbehandlungen schildern koennte_

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  • Autor
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  • #301717 Antworten
    Karieskönig
    Gast

    Hi Oliver,
    ich habe zwar 0 Ahnung v. einer privaten Zahnzusatzversicherung, glaube aber die Sache trotzdem erklären zu können.
    Die Zahnzustzversicherung will sich bei deinem Zahnarzt u. Deiner GKV erkundigen, ob bei Dir schon Zähne fehlten ehe Du die Zusatzversicherung abgeschlossen hast.
    Dein ZA u. Deine GKV dürfen solche Daten natürlich nicht jeden bekannt geben.
    Das wird wohl der Grund sein.
    Karieskönig

    #301718 Antworten
    Renate
    Gast

    Hallo Oliver,
    wie lange besteht denn schon Deine Zahnzusatzversicherung?
    Bei Abschluss einer solchen sollte man natürlich alles richtig angeben. Am besten ist immer einen ziemlich neuen HKP für eine vor dem Abschluss stattgefundene Behandlung vorzulegen oder vom Zahnarzt eine kurze Bestätigung, dass keine Behandlung z. Z. des Abschlusses und davor geplant waren und wie der Zahnstatus ist.

    Im übrigen ist es bei meiner Zusatzversicherung so, dass auch durch Vollprothetik ersetzte Zähne als ersetzte Zähne galten, also kein Zuschlag wegen fehlende Zähne erhoben wurde.

    Und angenommen, jemand hatte Vollprothesen und schon immer mit dem Gedanken gespielt, Implantate setzen zu lassen (indem er sich vom Behandler einen HKP erstellen ließ – für den Zahnersatz obendrauf) und gibt es bei Abschluss der Vers. nicht an, dann ist eine „geplante“ Behandlung nicht versichert.
    Ich hoffe, es hilft Dir weiter.
    LG Renate

    #301719 Antworten
    mariechen
    Teilnehmer

    Hallo Oliver,

    ich habe vor kurzem auch eine Zusatzversicherung für Zähne abgeschlossen. Da stand aber gleich im Vertrag, daß ich meinen ZA und die GKV von der Schweigepflicht befreie.

    Liebe Grüsse vom mariechen

    #301720 Antworten
    Jens
    Gast

    Meine Zusatzkrankenversicherung „Zahn“ bei der All. hat bereits mit Abschluss einen Zahnstatus verlangt.
    Das ist mir auch klar, weil bereits fehlende Zähne aus den Ersatzleistungen ausgeschlossen sind.
    Alo wenn Implantate o.ä. fällig werden, so gilt das nur für Zähne die jetzt noch vorhanden sind.

    Manche versicherungen locken Kunden, indem sie keinen solchen Zahnstatus verlangen.

    Aber spätestens im Leistungsfall fragen die ganz bestimmt nach.Deshalb die Schweigepflichtentbindung.

    Gruß jens

    #301721 Antworten
    Renate
    Gast

    Es ist nicht einfach, für sich die „optimale“ Zahnzusatzversicherung zu suchen. Jede Versicherung hat andere Bedingungen.
    Zahnstatus bei Abschluss sollte wirklich angegeben werden.
    Bei meiner Zusatz-Vers. ist es so, dass für jeden n i c h t ersetzten Zahn ein Risikozuschlag von 1,50 € bezahlt werden musste; dann war der aber auch mitversichert.
    Wie schon oben geschrieben sind Vollprothesen ersetzte Zähne. Dasselbe gilt auch für Brückenglieder, Freiendprothetik etc.

    Es stimmt, bei Abschluss einer Z-Zusatzvers. muss man meistens den Passus „Entbindung von der Schweigepflicht“ Zahnarzt/KK unterschreiben.,
    Gruß
    Renate

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