Auf gar keinen Fall darf eine Krone gesetzt werden auf ein schmerzendes Implantat!
Da aber der Zahnarzt schon einen Abdruck genommen hat, hat er die Krone auch schon in Auftrag gegeben. Also, gleich anrufen und sagen, dass die Herstellung der Kronen gestoppt werden muss und dass zunächst die Schmerzen am 36 durch die entsprechenden Untersuchungen geklärt werden müssen (sonst bleibst du womöglich auf die Kosten für die Krone sitzen).
Das sind: Periotest (Festigkeitstest) und eine Sondierung (dabei führt der Arzt eine Sonde in den Zahnfleischrand ein und tastet dabei den Knochen entlang des Implantats ab; wenn der Knochen fehlt, spürt er das und wenn er ehrlich ist, sagt er es dir auch). Wenn diese Untersuchungen schmerzhaft sind, muss weiter abgeklärt werden.
Wenn von einer Seite der Knochen fehlt, dann kann sich beim Einschrauben des Abutments (das Teil, was in das Implantat eingeschraubt wird und worauf letztendlich die Krone kommt) das Implantat mitdrehen und es kommt zum Abriss des Knochenverbundes – was zu heftigen Schmerzen führt. Die Fachwelt nennt diese Implantate „Spinner“, aus dem englischen „to spin“ (für „drehen“). Es hört sich in deinem Beitrag so an, als ob dies bei der Freilegung und dem Eindrehen der Abdeckschraube bereits passiert ist (weil die Schmerzen danach noch 14 Tage angehalten haben). Ferner, dass sich die Schmerzen beim Eindrehen des Abdruckpfostens wiederholt haben. Diese Implantate haben keine Zukunft und ich würde mich auf den Rat abzuwarten bis der abgerissene Knochen wieder fest mit dem Implantat verwachsen ist NICHT einlassen.
zu deinem Beitrag a): Wurde denn tatsächlich eine bakterielle Entzündung am Zahnfleisch des 36 diagnostiziert oder war es eher eine „Reizung“? Wann wurde implantiert? Wie lange hat die Einheilphase gedauert?
Lass dir das Rö-Bild und die Panoramaschichtaufnahme (OPG) per E-Mail zuschicken für eine zweite Meinung oder um hier einzustellen.
Alles Gute!