Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


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  • #282348 Antworten
    Diana Stöckel
    Gast

    meine frage ist: im unteren kiefer vorn zwei von geburt an nicht angelegten „schulzähne“. mir wurde gesagt, bei sogenannter „multipler nichtanlage von zähnen“ soll gesetzliche krankenkasse lt sozialgesetzbuch implantatversorgung zahlen. nach einreichung eines kostenvoranschlages wurde dies aber abgelehnt. ist dies korrekt? fallen 2 nicht vorhandene zähne unter multipel? gibt es dazu rechtsprechung? ist es sinnvoll das ganze problem an einen ombudsmann weiter zu geben?
    danke

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  • #282349 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    das ist ein im Forum vieldiskutiertes Thema (Stichwortsuche: Nichtanlage).
    Multipel ist klar definiert: überwiegende Anzahl der Zähne und herkömmlicher Zahnersatz nicht möglich. Tut mir leid: keine Chance. Den Gesetzestext hierzu finden Sie hier übrigens unter „Kosten“.
    Alles Gute trotzdem
    B. Zahedi

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Antwort auf: ombudsmann
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024