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ombudsmann
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Thema
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meine frage ist: im unteren kiefer vorn zwei von geburt an nicht angelegten „schulzähne“. mir wurde gesagt, bei sogenannter „multipler nichtanlage von zähnen“ soll gesetzliche krankenkasse lt sozialgesetzbuch implantatversorgung zahlen. nach einreichung eines kostenvoranschlages wurde dies aber abgelehnt. ist dies korrekt? fallen 2 nicht vorhandene zähne unter multipel? gibt es dazu rechtsprechung? ist es sinnvoll das ganze problem an einen ombudsmann weiter zu geben?
danke
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IMPLANTAT-SPEZIALISTEN IN IHRER NÄHE
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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024