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OLG-Urteil zu Bio-Oss bringt Geistlich unter Druck
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Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt, der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Urteil finden Sie unter Service->Urteile und können Sie hier herunterladen.
Die Stellungnahme von Geistlich zu diesem Urteil können Sie hier herunterladen.Ändern Sie also unbedingt den Umfang Ihrer Aufklärung was Knochenaufbau-Behandlungen angeht!