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Notwendigkeit der 3D-Tomographie

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  • Dieses Thema hat 21 Antworten sowie 37144 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 16 Jahren, 6 Monaten von Franziska S. aktualisiert.
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    Thema
  • #302578 Antworten
    I.Schindler
    Gast

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgendes Anliegen. Bei meinem Mann soll eine „dentale Implantation Regio 25 mit int. Sinuslift“ gemacht werden. Die „Planung und Diagnostik soll mit 3D-Volumentomographie“ durchgeführt werden. Leider hat die private Krankenkasse (SDK) uns nun mitgeteilt, dass die „medizinische Notwendigkeit nicht erkennbar ist“ und aus diesem Grund eine Kostenübernahme nicht erfolgen kann.
    Nun meine Fragen:
    Ist es üblich diese 3D-Volumentomographie zu machen (laut SDK würde „Röntgen ausreichen“ und die Kosten würden dann natürlich auch übernommen werden)?
    Wird hier der Privatpatient ausgenutzt, um die Geräte des Zahnarztes zu bezahlen (sinngemäße Aussage der SDK)?

    Ich freue mich wirklich sehr über kompetente Antworten.

    Liebe Grüße I.Schindler

Ansicht von 21 Antworten – 1 bis 21 (von insgesamt 21)
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  • #302579 Antworten
    Falk Lehmann
    Gast

    Sehr geehrte Frau Schindler,
    im „implantologischen Normalfall“ ist die Implantatplanung mittels eines Röntgenbildes und eines Gipsmodells des Kiefers ausreichend. In einigen Fällen, so z.B. bei anatomisch ungünstigen Vorgaben (wenig Knochen, dichte Nervverläufe etc.) ist eine genauere 3D-Planung nötig. Dies macht aber nur Sinn, wenn mit Hilfe dieser Planung dann eine sog. Bohrschablone angefertigt wird, die dem Operateur die Bohrrichtung vorgibt.
    Die 3D-Volumentomographie ist in letzter Zeit stark im Kommen, da dem Implantologen die Mgl. gegeben wird 3D-Planungen innerhalb der Praxis vorzunehmen und nicht mehr seinen Pat. erst zum Denta-CT zu schicken.

    Wenn mein Kollege, eine 3D-Volumentomographie machen möchte, dann sollte er auch eine Begründung dafür liefern.

    Mit freundlichen Grüßen,
    F. Lehmann

    #302580 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    die medizinische Notwendigkeit kann und darf nur von einem Arzt beurteilt werden. Ob das in Ihrem Fall so ist (eher wahrscheinlich: Sinuslift, Knochenmangel) kann man von hier nicht sicher sagen, der Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse kann und darf (!!!!) es auf jeden Fall nicht beurteilen.
    Gruß
    B. Zahedi

    #302592 Antworten
    I.Schindler
    Gast

    Sehr geehrter Herr Lehmann,

    vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.

    Liebe Grüße I.Schindler

    #302581 Antworten
    I.Schindler
    Gast

    Hallo Herr Zahedi,

    aber warum kann die Kasse dann einfach sagen, dass sie die 3D-Tomographie nicht bezahlen obwohl sie die Notwendigkeit gar nicht beurteilen dürfen.
    Was für Möglichkeiten gibt es dann für die Patienten doch eine Kostenübernahme zu erhalten?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen,
    I. Schindler

    #302582 Antworten
    zahedi
    Administrator

    vor Gericht werden Sie ziemlich sicher recht bekommen und das weiss Ihr KK auch.

    #302583 Antworten
    Johann Zenger
    Gast

    Es entwickelt sich leider zunehmend zu einer „Masche“ der Versicherungen, generell die medizinische Notwendigkeit von Leistungen zu
    bezweifeln, um unter diesem Vorwand die Erstattung zu kürzen.
    Hier läge es an den Versicherten, vermehrt dagegen anzukämpfen.
    Hilfe kann eventuell der Ombudsmann der PKV
    leisten.

    Viele Grüße

    #302584 Antworten
    Dr. Best
    Gast

    Woher weiss Herr Zahedi, dass die Notwendigkeit von einem Sachbearbeiter beurteilt wurde???

    Woher weiss Herr Zahedei, dass Sie vor Gericht Recht bekommen werden??? Ist es nicht bekanntermassen so, dass man vor Gericht in Gotteshand ist?

    Warum ist eine 3D in dem konkreten Fall medizinisch notwendig?????

    #302585 Antworten
    mima
    Teilnehmer

    hallo herr dr. best, habrn sie persönlich ein problem mit dr. zahedi? – fast scheint es so. lesen sie sich die ausführungen der fragestllerin gut durch – dann werden sich ihnen die antworten von dr. zahedi klarer darstellen.
    und zuletzt: nicht immer ist man vor gericht in „Gottes Hand“. es gibt auch in der rechtsprechung durchaus erfahrungswerte, die man eindeutig kommentieren kann!

    gruß von einer aufmerksamen leserin

    #302586 Antworten
    borrmann
    Teilnehmer

    Mit einer 3D-Aufnahme sind sie auf der sicheren Seite, eine Analyse mittels OPG und Gipsmodell gehört in die Mottenkiste, das Risiko für einen Mißerfolg ist mit dieser Methode höher.
    In der Medizin werden mittlerweile über 90% aller Schädelaufnahmen dreidimensional erstellt, nur nicht in der Zahnheilkunde, dort werden über 90% der Aufnahmen zweidimensional erstellt, das sollte einem mal zu denken geben.

    Gruß Borrmann

    #302587 Antworten
    Dr. Best
    Gast

    Warum fuer nur ein Implantat mit int. Sinuslift eine strahlenbelastende 3D-Diagnostil notwendig sein soll, bleibt weiterhin voellig offen.

    Selbstverstaendlich gehoert die konventionelle Diagnostik nicht in die Mottenkiste.

    Welche relevanten Vorteile soll das 3D bringen?

    Wieviele Implantte werden in dieser Region erfolgreich ohne 3d gesetzt?? doch nahezu alle!

    #302588 Antworten
    zahedi
    Administrator

    die Diskussion geht in die falsche Richtung. Über die Indikation für eine 3D-Diagnostik kann man im Einzelfall sicher mit guten Argumenten auf beiden Seiten streiten. Die Fragestellung muss aber sein: darf das ein Sachbearbeiter einer Versicherung entscheiden? Und da gibt es ganz klare, nicht zu diskutierende Richtlinien, die sagen: das ist nicht Sache der Versicherung. Über das medizinisch Notwendige haben Patienten und Ärzte zu entscheiden.

    #302589 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    …diese Diskusson geht wirklich in die falsche Richtung, wenn Kollegen anfangen sich hier zu zerfleischen, obwohl wir den Patienten eigentlich gute Tipps geben sollten.
    Natürlich haben wir auch früher ohne DVT operiert, aber das kann ja wohl kein Argument sein, heute auf ein sicheres diagnostisches Hilfsmittel zu verzichten. Oder gehen die Nörgler ihre Wäsche noch im Fluss waschen? Ich gewinne vielmehr den Eindruck, dass sich Menschen bewusst vor neuen Technologien verschliessen, weil sie Angst und keine Ahnung davon haben. In Frankreich werden fast keine Implantate ohne 3D-Diagnostik mehr gemacht, was sicher in 5-10 Jahren auch der Standard in Deutschland sein wird.
    Wenn ein DVT Bestandteil des Leistungskatalogs der PKV ist, dann ist automatisch eine medizinische Notwendigkeit gegeben (über die nur ein Arzt entscheidet), sonst stünde die Leistung ja nicht dort.
    Die Versicherungen versuchen sich zusehens aus ihrer Leistungspflicht zu stehlen; mit unqualifizierten Äußerungen wird versucht, die Patienten gegen die Ärzte und die Ärzte gegeneinander auszuspielen. Natürlich werden sie immer jemanden finden, der auch Meinung der Versicherung und zudem auch viel billiger ist. Die Frage ist, ist Geiz wirklich …(sie wissen schon!), oder ist Hightech-Medizin vielleicht doch das, was letztendlich besser funktioniert? Die Taktik der Versicherungen geht sicher in vielen Fällen auf, da Ärzte und Patienten schnell resignieren; mit fundiertem Wissen und guten Argumenten kann man eigentlich jeden „Kampf“ gewinnen.

    Fakt ist, ein DVT gehört heute in modernen Praxen zu den Standardverfahren und sollte definitiv eingesetzt werden, um minimalinvasive Chirurgie zu betreiben. Bei hochpreisiger zahnärztlicher Behandlung spielen die geringen Kosten für eine dreidimensionale Aufnahme und Planung wohl eher eine untergeordnete Rolle bei der ungeheuren Sicherheit, die ein solches Verfahren bietet.
    Wie gesagt, es werden immer die Dinge verteufelt, die man selber nicht beherrscht und versteht!

    Dr. Kai Zwanzig
    Fachzahnarzt für Oralchirurgie

    #302591 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo Herr Kollege Zwanzig,

    klar, man kann auf alles noch einen draufsatteln. Ich implantiere seit ca 20 Jahren, mache auch solange Fortbildung auf diesem Gebiet und kenne eine durchaus ansehnliche Zahl guter Implanteure persönlich. Glauben Sie mir, die DVT ist nach wie vor die Ausnahme schlechthin in der Implantologie. Natürlich ist DVT ein gutes Verfahren, natürlich erhält man mehr Informationen dadurch, aber die Frage ist doch im Einzelfall: Brauche ich sie hier?

    Ich denke, wir sollten nicht übertherapieren und auch nicht überdiagnostizieren. Die doch sehr guten Erfolgsquoten der Implantologie mit den herkömmlichen Röntgenmethoden sprechen eine sehr berede Sprache.

    Irgendwann wird vielleicht die Röntgengerätenentwicklung so laufen, dass es nur noch solche Geräte gibt, mit denen man alles macht. Aber auch dann muß der Arzt in jedem Einzelfall nicht die „Wünschenswürdigkeit“ einer Untersuchung beurteilen, sondern nach wie vor die Notwendigkeit.

    Bei korrekter Indikationstellung ist gegen ein DVT nichts einzuwenden, für die Gießkanne taugt auch diese Diagnostik, wie alle anderen auch, nicht.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #302590 Antworten
    zahedi
    Administrator

    wobei wir wieder aus dem eigentlichen Thema raus sind: hier geht es doch um die Fragestellung, darf die Versicherung die Entscheidung treffen?

    #302593 Antworten
    lc1
    Gast

    s.g.hr. Lehrmann ! wozu wird ein gipsmodell angefertigt und ist es der normalfall sowas zu machen?

    #302594 Antworten
    Renate
    Gast

    Ich möchte mich hier nicht in das Fachwissen der Zahnärzte/Implantologen einmischen, aber nach wie vor ist es doch wohl eine Tatsache, dass von 600.000,00 Implantaten jährlich 5 %, also 30.000,00 NICHT anwachsen. Das sind keine Einzelfälle und die Betroffenen haben nach einem relativ langen Leidensweg auch kein „Erfolgserlebnis“.

    Wenn neuere Diagnostik diese Prozentzahl senken könnte, dann erfüllt sie doch ihren Zweck! Und das ist nicht nur für PK-Versicherte, sondern auch für GK-Versicherte wichtig. Denn die zahlen dieselben Gebührensätze wie die PKV.

    Vielleicht würden diese „Ungereimtheiten“ aufhören, wenn man endlich eine richtige Statistik/Studie erfasst/einleitet – und zwar auf öffentlich rechtlicher Ebene. Wenn dann von Seiten der Zahnärzte mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie noch ein wenig offener mit dieser Materie umgegangen wird, dass es für den Kunden einfacher wird, den für sich richtigen ZA mit eben diesem Tätigkeitsschwerpunkt zu suchen, dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter.

    #302595 Antworten
    Karl-Josef Mathes
    Gast

    Hallo Renate,

    nur ganz kurz zu Ihrem Beitrag. Die Kosten für eine DVT, die der Patient zusätzlich zu den anderen Kosten tragen muß, sind nicht unerheblich. Bei einem Einzelimplantat erreichen sie in etwa die Höhe der Materialkosten des Implantates.

    Ob diese Diagnostik die Einheilungsquote erhöhen kann ist nicht geklärt und ich wage das auch zu bezweifeln. Sie kann vielleicht die Komplikationsquote während der OP senken, aber dann soll man sie eben da einsetzen, wo mit solchen Komplikationen zu rechnen ist.

    Nun zum ursprünglichen Thema:

    wenn eine Versicherung die Notwendigkeit einer Behandlung oder Diagnostik bestreitet, so befindet sie sich in der Beweispflicht. Sie muss medizinisch darlegen, warum die bemängelte Leistung nicht erforderlich war. Das kann sie in der Regel nur durch ein medizinisches Gutachten. Das Problem besteht darin, dass die Versicherungen zunehmend einfach nicht zahlen und darauf vertrauen, dass der Versicherte entweder aus eigener Tasche zahlt oder sich irgendwie mit dem Behandler einigt. Der einzige Weg, die Versicherung zu zwingen, ist der Klageweg. Den kann nur der Patient beschreiten, weil zwischen Zahnarzt und Privatversicherung in der Regel kein Rechtsverhältnis besteht.

    Da die Anfertigung einer DVT nicht abwegig ist, sondern durchaus ein anerkanntes Diagnoseverfahren darstellt, bin ich der Ansicht, dass die Auffassung der Versicherung auf extrem wackeligen Beinen steht. Aber da in unserem Rechtssystem vieles denkbar ist, bleibt auch für den Versicherten im Streifalle ein Restrisiko. Hier muß jeder für sich abwägen. Aber die Zahlungsverweigerung der Versicherung an sich ändert nach meinem Kenntnisstand nichts an der Rechtmäßigkeit der erstellten Rechnung.

    Viele Grüße

    K.-J. Mathes

    #302596 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Es wird ja mittlerweile selbst von Hochschullehren u.kompetenten Chirurgen in Zweifel gestellt,ob für eine Implantation eine DVT notwendig ist.Viele sagen nein!Anders verhält es sich bei der Diagnostik von Tumorpatienten.

    Gruß Dr. Metelski

    #302597 Antworten
    Dr. Versicherer
    Gast

    Warum vertritt Herr Zahedi immer die Auffassung, dass die Versicherung, bzw. ein Sachbearbeiter daruber entschieden hat?

    arum nicht eine Zahnarzt???

    Wofuer braucht man eine DVT in diesem konkreten Fall????

    Bisher konnte ausser, dass man das ueberall so macht, u.ae. nichts sinnhaftes vorgetragen werden.

    #302598 Antworten
    Dr. Koss
    Gast

    Frage: „Ist es üblich diese 3D-Volumentomographie zu machen (laut SDK würde „Röntgen ausreichen“ und die Kosten würden dann natürlich auch übernommen werden)?“
    Antwort:
    Es ist nicht üblich in unserer Praxis. Wir führen den internen Lift seit acht Jahren regelmässig durch. Viele Wege führen eben nach Rom.
    Gruss Dr. Koss

    #302599 Antworten
    Franziska S.
    Gast

    [b]I.Schindler schrieb:[/b]
    [quote]Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe folgendes Anliegen. Bei meinem Mann soll eine „dentale Implantation Regio 25 mit int. Sinuslift“ gemacht werden. Die „Planung und Diagnostik soll mit 3D-Volumentomographie“ durchgeführt werden. Leider hat die private Krankenkasse (SDK) uns nun mitgeteilt, dass die „medizinische Notwendigkeit nicht erkennbar ist“ und aus diesem Grund eine Kostenübernahme nicht erfolgen kann.
    [/quote]

    Ich habe das gleiche Anliegen bzw. den gleichen abschlägigen Bescheid von meiner Krankenkasse (Barmenia) erhalten. Man bezieht sich auf ein Urteil vom Landgericht Hannover, das die Notwendigkeit 3D Tomographie im Jahre 2007 abschlägig entschieden hat.
    Nun meine Frage: Gibt es Urteile höherer Instanzen dazu, bzw. neuere Urteile?

    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antworten.

    Franziska S.

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