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Neutrale und kompetente Beratung gesucht

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    Anita Werner
    Gast

    Sehr geehrtes Ärzte-Team und Interessenten des Forums, da ich schon seit jüngster Jugendzeit die Zahnprobleme und die damit verbundenen Schmerzen meines Mannes kenne, war es erst einmal ein Schock, als sich vor drei Wochen nach ein paar Jahren Ruhe wieder eine Zyste im Oberkiefer zeigte. Die Befürchtungen scheinen sich nun offensichtlich zu bestätigen.
    Am Freitag hat mein Mann einen Zahnarzt aufsuchen müssen, weil ihm der Stiftaufbau mit Krone (12) herausgefallen war. Provisorisch wurde er wieder eingesetzt mit dem Hinweis, dass sich lt. Röntgenbild eine Entzündung (ostitischer Prozeß) gebildet hat, eine Wurzelfraktur vorliegt und wegen Nichterhaltungswürdigkeit extrahiert werden müsse.
    In der nächsten Sitzung erwarteten wir eine mit dem Arzt gemeinsame Erarbeitung des Behandlungsplanes für meinen Mann, zumal sich darüber hinaus die Gegebenheiten bei ihm wie folgt darstellen: 11 (Stift, Krone) auch schon reseziert, Perkuss.empf. – 21 und 22 (Stift, Krone) reseziert. Nach kurzen einleitenden Worten gewannen wir sehr schnell den Eindruck, dass der behandelnde Arzt auf eine Brücke fixiert war und auch gleich einen Abdruck nehmen wollte. Auf unser Zögern hin gab er uns zu verstehen, dass er noch andere Patienten hätte und nicht so viel Zeit eingeplant habe. Durch unsere Beharrlichkeit und der Vorlage der mitgebrachten Röntgenbilder über die letzten Jahre „ruderte“ er zurück und ließ über die Nachbarzähne von seiner Arzthelferin aktuelle Röntgenbilder anfertigen. Einer weiteren Unterhaltung mit mir währenddessen zur Problematik entzog er sich, da er noch andere Patienten zu versorgen hätte. Nach Ansicht der Röntgenbilder sah er im Implantat eine Alternative, müsse aber an einen anderen Arzt verweisen. Zwei Tagen später hat sich mein Mann einen Umschlag mit den Informatioen für die Weiterbehandlung abgeholt. Unerwartet legte man ihm bei dieser Gelegenheit nun zwei Rechnungen vor mit der Begründung, die Krankenkasse bezahle dem Arzt nur drei Minuten Beratungsgespräch und das wäre mit der Erstbehandlung, als mein Mann zur Notversorgung bei ihm war, bereits in Anspruch genommen worden. Bei der zweiten Sitzung hätte der Arzt bereits mit einer Behandlung gerechnet und nicht noch mal mit einer „eingehenden, das gewöhnliche Maß übersteigenden Beratung“ (so steht es auf der Rechnung unter Leistungsbeschreibung). Das GOZ-Honorar, Faktor von 2,3, beträgt EUR 20,10. Darüber hinaus berechnet er meinem Mann in einem Heil- und Kostenplan 50% von EUR 16,11 seines Zahnärztlichen Honorars für das kurzfristige Befestigen der Krone. Zusammen mit der Praxisgebühr also insgesamt für die beiden Termine EUR 36,14. Ist das korrekt? Bei dem weiterbehandelnden Arzt handelt es sich darüber hinaus um eine Privatpraxis, so dass wir annehmen können, dass dies nur ein „Vorgeschmack“ dessen ist, was hier auf uns zukommt.
    Davon erst einmal vollkommen unabhängig ist uns die Gesundheit meines Mannes wichtig. Mein Eindruck ist, dass bei meinem Mann der Erfolg einer konventionell prothetischen Therapie langfristig gesehen fraglich ist, da die bereits behandelten Zähne als Brückenanker ein Risiko darstellen. Unter diesem Aspekt würde als Alternative eher ein Implantat in Frage kommen oder sogar notwendig sein. In erster Linie soll mein Mann das bekommen, was er brauch, auch wenn es mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden ist. Trotzdem muß man als zweiten Punkt den finanziellen Aspekt grundsätzlich betrachten.
    Wer bewertet die klinische Situation unter ganz neutralen Gesichtpunkten und wer bezahlt das? Wie verhalten sich die Krankenkassen dazu, wenn ein Implantat eher ratsam oder gar notwendig wird, und wenn Implantat -welche Kriterien entscheiden zwischen herkömmlicher Chirurgie oder Mikrochirurgie? Es wäre uns wichtig, wenn Sie uns mitteilen könnten, an wen Sie sich an unserer Stelle wenden bzw. wie Sie in der jetzigen Situation vorgehen würden – selbstverständlich vollkommen unverbindlich. Sollte der öffentliche Bereich dafür ungeeignet sein, wäre ich Ihnen sehr dankbar für eine Email.
    Mein Mann ist freiwillig versichert. Das zu Ihrer Information, falls es von Bedeutung sein sollte. Darüber hinaus sind wir auch offen für weite Fahrwege und Zuzahlungen, wenn es der Sache dient.
    Für hinreichende Informationen wäre ich Ihnen sehr verbunden und bedanke mich im Voraus.
    Hochachtungsvoll
    Anita W.

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    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    die Rechnung für das Wiederbefestigen (dafür mußten Sie einen Plan unterschreiben) ist grundsätzlich i.O.. Praxisgebühr sowieso.
    Dann gilt: über in Rechnung zu stellende Privatleistungen (GOZ) muß bei einem Kassenpatienten vorab aufgeklärt werden, bevor diese in Rechnung gestellt werden dürfen. Wenn Sie sich bei der Versorgung für eine Implantatlösung entscheiden, ist das Ihre Privatleistung, siehe hier unter Kosten.
    Der Begriff Mikrochirurgie macht allenfalls im Zusammenhang mit Zahnfleischoperationen Sinn.
    Gruß
    B. Zahedi

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