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Nerv geschädigt?

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  • #252208 Antworten
    Nadine11
    Teilnehmer

    Hallo. Ich habe mir vor genau 2 Wochen Ein implantat im uk setzen lassen inkl Knochenaufbau. Ein backenzahn. Müsste zahn 36 sein. Seither habe ich ein taubes kinn und eine taube unterlippe. Auf der Lippe kribbelt und brennt es manchmal. Am kinn merke ich wenn man mit Watte rüber streicht oder mit spitzen Gegenständen. Ich merke auch ob etwas heiß oder kalt ist. Aber ansonsten fühlt sich alles dick und pelzig an. Das macht mich wahnsinnig. Mein behandelnder Arzt meint das sich das wieder gibt. Aber ich habe kein allzu gutes Gefühl. Brauche dringend Rat!

    #252209 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Die Panoramaschichtaufnahme ist ziemlich diffus, so dass nicht eindeutig zu erkennen ist, ob das Implantat bzw. der Knochenaufbau den Nerv komprimiert. Das könnten die Experten bestimmt besser beurteilen. Vielleicht meldet sich noch jemand zu Wort.

    Auch ich hatte nach einer Knochenentnahme und Wurzelrestentfernung im UK rechts exakt die gleichen Symptome an Kinn und Lippe, so wie von dir beschrieben. Auch ich konnte einen spitzen Gegenstand und Watte spüren und heiß und kalt unterscheiden. Aber es war sehr unangenehm und belastend. Zunächst tat sich nichts, dann langsam merkte ich eine Veränderung und nach drei Monaten war das Schlimmste überstanden.

    Ausschlaggebend durfte das „Restgefühl“ sein – deswegen die Tests.

    Gute Besserung!

    #252210 Antworten
    zahedi
    Administrator

    hallo,
    dass ein restgefühl vorhanden ist, dürfte tatsächlich ein gutes zeichen sein. es spricht dafür, dass der nerv nicht vollständig durchtrennt wurde. das rö-bild ist so nicht beurteilbar.
    eine quetschung durch das implantat, eine nerv-teilverletzung durch zu tiefes bohren oder druck durch ein ödem sind denkbar. trotzdem ist ohne wenn und aber eine 3D-aufnahme (dvt) nötig, um den nervkanal, die implantatposition oder evtl. bohrverletzungen diagnostizieren zu können. nur dadurch kann man die richtige behandlungsstratregie ableiten.
    gruß
    b. zahedi

    #252211 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Hallo Nadine, das hat wohl zweieinhalb Monate gedauert. Danach ging es aber innerhalb von 14 Tagen spürbar und schnell voran. Nach drei Monaten belastete es mich nicht mehr, d. h. ich war physisch und gedanklich nicht mehr permanent damit beschäftigt. Noch ein Jahr danach konnte ich durch Abtasten und Vergleich der beiden Gesichtspartien eine Gefühlsstörung wahrnehmen, aber wie gesagt belastete es mich nicht mehr.

    Auch ich habe, nachdem die Schwellung zurückgegangen war, ständig das Kinn, die Wange und die Lippe massiert, mehr instinktiv als bewusst. Das brachte ein wenig Erleichterung.

    Ein DVT, wie von Dr. Zahedi empfohlen, würde schnell Klarheit schaffen. Denn nur weil hier zwei Patientinnen von einem günstigen Verlauf berichten, muss bei dir nicht die gleiche Situation vorliegen. Sollte der Nerv bzw. der Nervkanal gequetscht oder verletzt sein, muss das Implantat rasch raus, sonst bleibt der Schaden für immer. Eventuell woanders machen lassen und eine Zweitmeinung einholen.

    #252212 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    hallo Nadine, aber WIE sind die Ärzte darauf gekommen, dass keine Quetschung bzw. Verletzung vorliegt? Doch nicht mit der Rö-Aufnahme, die du deinem ersten Beitrag beigefügt hast, oder? Darauf sind weder der Nervkanal noch der Nerv zu erkennen. Damit hat die Aufnahme keine Aussagekraft. Es geht auch nicht darum, ob das Implantat zu lang ist. Auch ein kurzes Implantat kann zu tief gesetzt worden sein, d. h. zu nah am oder im Nervkanal und kann die Beschwerden verursachen. Ferner hattest du in deinem ersten Beitrag über „Knochenaufbau“ berichtet. Auch er kann auf dem Nervkanal drücken und zu einem langsamen Absterben des Nervs führen. Dann würde sich der Zustand nämlich nicht bessern.

    Durch welche ART von Aufnahmen wurde das alles ausgeschlossen?
    – durch einfaches Rö-Bild (-> ungeeignet)
    – durch Panoramaschicht (bei deinen Beschwerden ungeeignet)
    – durch DVT (-> geeignet)

    Der Patient hat das Recht die (digitale) Herausgabe der Aufnahmen zu verlangen. Frage dem Arzt / die Ärzte doch mal nach der Aufnahme / den Aufnahmen, die er als Basis für seine Aussage genommen hat.

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