Hallo,
bei mir wurde vor kurzem ein unterer Schneidezahn entfernt.
Die Chirurgische Praxis, in der ich mich eigentlich immer sehr wohl gefühlt habe, hat mir zu folgender Behandlung geraten:
Als erstes ist aufgrund fehlendes Knochen (aufgrund 3 Wurzelspitzenamputationen in den Jahren zuvor) nun zuerst der Knochenaufbau angesagt.Hierzu sollte ein STück Knochen im Unterikiefer oder Kinn entnommen und dann eingesetzt werden. Dann natürlich ein Implantat, und evtl. muss auch noch das Zahnfleisch aufgebaut werden.
Ich habe über die letzten Wochen diverse Kostenvoranschläge erhalten (bin KAssenpatient).
Beim ersten habe ich mir nicht viel dabei gedacht, als aber nun die anderen folgen, und ich sah dass sich da Unterschiede ergeben, wurde ich jedoch skeptisch.
Insbesondere was den Knochenaufbau betrifft, interessieren mich folgende Punkte: Im ersten KV war nur aufgelistet (was ich denke, was den Knochen angeht):
– Frei Verpflanzung eines Knochens (Ä2255)
– Implant. allopl. Material (Ä2442)
– Einbringens eines Membrans (413)
So, und im anderen standen dann plötzlich außer diesen Punkten noch folgende dabei:
– Knochenspanentnahme (Ä2253)
– Implantation von Knochen (Ä2254
)
Da sich von der Behandlungsart nichts geändert haben konnte (war ja nicht mehr dort), nun meine Fragen, haben die erst später gecheckt, dass sie das vergessen haben, oder wie kann ich das verstehen?
Bin ja nicht vom Fach, aber vom Sinn her würde ich sagen, der 2. mit den anderen beiden Positionen ist verbessert. Jedoch lt. dem KV macht dies eine Differenz von über 360 Euro aus.
Bin „leicht“ irritiert und freue mich über rege Antworten.