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Mehr Implantate gesetzt als vereinbart

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  • #309802 Antworten
    Haeusi
    Gast

    Hallo,
    bei mir war eine All-on-4 Behandlung geplant, die aufgrund weicher Knochen nicht so zum Abschluss kam. Implantate wurden aber gesetzt und wie mir der Zahnarzt am Ende stolz mitteilte sogar 5. Im Heil- und Kostenplan wurden aber nur 4 von meiner Beihilfe und PKV bewilligt. Wie gehe ich jetzt damit um? Höchstzahl der Implantate bei der Beihilfe ist 4.

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  • #309803 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Ausschlaggebend ist die Anzahl der Implantate, die der Zahnarzt in das Aufklärungsformular eingetragen hat und für die der Patient mit Unterschrift eine Einwilligung erteilt hat. Wurde nur eine Einwilligung für vier Implantate unterschrieben, hat der Operateur ein Problem. Hat der Patient für fünf unterschrieben und wurden nur vier bewilligt, wird er für das nicht bewilligte Implantat zahlen müssen. Auch die Prothetik wird anteilig gekürzt – trotz eventueller Ergänzungsstufen.

    #309804 Antworten
    Michel
    Gast

    Auch wenn der Thread schon alt ist, wenn nur 4 vereinbart waren, er aber 5 gesetzt hat, ist das nicht eine Körperverletzung?

    #309805 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Ja! Aber das Opfer ist ein Patient. Das alleine ist auch fast schon das Urteil. Die Pflichten des Arztes gegenüber dem Patienten sind zwar im Patientenrechtegesetz festgeschrieben, eingehalten werden sie nur so lala. Es gibt zu viele Schlupflöcher.

    Um seine Rechte durchsetzen zu können, muss der Patient vor Gericht ziehen, ihm obliegt die volle Beweislast und das Risiko auf die Kosten sitzen zu bleiben muss er auch noch in Kauf nehmen. Bei Behandlungsfehlern gilt i. d. R. Zivilrecht, (für Info, googlen mit der Überschrift: „Die Rolle von Strafrecht und Zivilrecht nach einem Unfall oder Behandlungsfehler“).

    Meistens willigt der Patient im Aufklärungsbogen mit seiner Unterschrift auch noch die Erweiterung ein, dass er mit „unvorhersehbaren erforderlichen Erweiterungen und Veränderungen des Eingriffes einverstanden ist“ – Vollkaskoschutz für den Arzt, nur der Patient hat keine Ahnung davon, was er da eigentlich unterschreibt.

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024