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Kostenvoranschlag ohne Voraberwähnung

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  • Dieses Thema hat 8 Antworten sowie 8501 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 16 Jahren von Anonym aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #303727 Antworten
    Anonym
    Gast

    Hallo!

    Noch mal zum Nachhaken:
    Bin ich verpflichtet, für einen KV zu zahlen, dessen Kosten zum ersten Mal in der 1. Teilrechnung über die Implantate auftauchen? Sprich, der Zahnarzt hat mehrere Gespräche in Vorbereitung mit mir geführt und bei allen nie erwähnt, dass solche Kosten anfallen würden. Auch von den Helferinnen wurde ich nicht darüber informiert, dass diese Kosten auftreten würden. Das kam erst mit der Rechnung.

    JK

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  • Autor
    Antworten
  • #303728 Antworten
    gerda260756
    Teilnehmer
    #303730 Antworten
    gerda260756
    Teilnehmer
    #303729 Antworten
    Anonym
    Gast

    Hallo!
    Tja, ein Versuch zur Klärung ist bereits gescheitert.
    In der Begründung wurden Termine von Vorgesprächen und einer Nachbehandlung nach dem Zahn ziehen angeben, was dadurch eher so aussieht, als würden die Beratungen nun als KV abgerechnet. Etwas verworren… Viell. sollte es einfach klar heißen, dass Geld für die Gespräche gewünscht wird (da die Versichertenkarte damals durchgezogen wurde, nahm ich an, so wäre etwas dafür schon erhalten worden) und auch für den KV – falls das der Fall ist.
    Mal sehen, ob noch Klärung möglich ist. Danke für die Wünsche!

    #303731 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    grundsätzlich muss vor jeder kostenpflichtige Behandlung aufgeklärt werden. Im Streitfalle wird das aber auch schwierig diese Angabe zu widerlegen. Jeder Pat. weiss ja mittlerweile, dass bei Implantaten um Privatleistungen geht. Ausserdem spielt es sicherlich eine Rolle, ob man von diesem Behandler weiterbehandelt werden möchte oder nicht. Also gut abwägen, bevor man die Messer wetzt.
    Gruß
    B. Zahedi

    #303732 Antworten
    Anonym
    Gast

    Hallo!
    Ja, dessen bin ich mir auch allem bewusst. Ist nur nicht schön, dass man als Patient dann in solche eine Zwickmühle gelangt.
    Einfach gleich sagen, dass ein KV (evtl.) kostet, dann ist alles klar dargelegt.

    #303733 Antworten
    Petra
    Gast

    Hallo Jutta,

    Hast du bei dem Gespräch mit dem ZA. einen Kostenvoranschlag „mitbekommen und was unterschrieben „? ?? Wenn du nichts Unterschrieben hast, sieht es lt. Rechtsprechung so aus, das du keine Kosten zutragen hast. OHNE Unterschrift hat er im Rechtsteit keine CHANCEN. Es gibt darüber auch schon Gerichtsurteile !!!!
    Gruß Petra

    #303734 Antworten
    Ina
    Gast

    Bei meinem Zahnarzt war der Kostenvoranschlag kostenlos und so sollte es auch sein.

    Es ist auch ratsam, sich mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, da die Preisunterschiede gravierend sind.

    #303735 Antworten
    Anonym
    Gast

    Vielen Dank für eure Infos.
    Es ist einfach ärgerlich, dass in meinem Fall der Zahnarzt bisher wohl gute Arbeit geleistet hat, aber alles drumherum nicht so ganz passt: plötzliche Kosten für KV, falsche Angaben, fehlerhafte Auflistungen. Das macht schon Mühe, wenn die Rg. erst nicht ganz stimmt und dann noch ein ganz unerwarteter Posten drin ist.

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024