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  • Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 6121 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 6 Monaten von Dr. Dr. Ruediger Osswald aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #281505 Antworten
    Kerstin
    Gast

    Guten Tag, bei mir muss auf der Zahn 36 überkront werden. Allerdings wurden bei dem Zahn vor Jahren schon mal 2 Wurzelkanäle behandelt u abgefüllt. Unter einem hat sich eine Entzündung gebildet und der andere Kanal ist nicht tief genug abgefüllt worden. Lt. meiner Zahnärtin muss ich die Behandlung privat bezahlen, da die Kasse eine zweite Wurzelbehandlung nicht übernimmt! Der Kostenv. beläuft sich auf 462,- € für 4 Wurzelkanäle. Das finde ich teuer, vor allem sind zwei Kanäle ja noch gar nicht behandelt worden. Ist das wirklich keine Kassenleistung und preislich auch ok?

    Zweite Frage: Wie gut sind die Chancen das die Entzündung unter der Wurzel nicht wiederkommt? Ich habe schon zwei Wurzelspitzenresektionen an anderen überkronten Zähnen hinter mir und fand das furchtbar. Wenn ich wirklich 460,- € + Kronenzuz. bezahlen muss und evt. in ein paar Jahren wieder mit einer WSR rechnen muss, würde dann nicht gleich ein Implantat Sinn machen? Was meinen Sie?

    Vielen Dank und schönen Gruß
    Kerstin

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  • Autor
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  • #281506 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Ich lese die Gebührenordnung für gesetzlich versicherte Patienten nicht so, Kerstin, dass die notwendige Revision einer schlecht ausgeführten Wurzelbehandlung zwanghaft eine Privatbehandlung darstellt.

    Interessant ist, dass Ihre Zahnärztin offenbar weiß, dass sie 4 Kanäle behandeln wird. Der 36 hat in der Regel 3 und nur in einem geringen Prozentsatz 4 Kanäle.

    Herzliche Grüße

    Osswald

    #281507 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    in den neuen Richtlinien steht: „Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikalen Veränderungen (Anm.: Entzündungen) sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt.“
    D.h. keine Revision sondern Wurzelspitzenresektion. Erneute Wurzelkanalbehandlung ist daher „primär“ privat.
    Sprechen Sie Ihre Behandlerin auf die Erfolgschancen an. Sonst würde ich wirklich ein Implantat in Betracht ziehen.
    Viele Grüße
    B. Zahedi

    #281508 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Die Bedeutung von „Primär“ in diesem Zusammenhang, Herr Zahedi, erschließt sich mir nicht, weil er keinen Sinn macht.

    Gemeint ist wohl wie bei anderen Gelegenheiten „in der Regel“. Der neue Bema strotzt ja nur so von „In der Regel Bestimmungen“. Soll in meinen Augen also heißen: Wer es kann, soll ruhig revidieren, wer es nicht kann (….und in der Folge zu revidierende Fälle produziert…smile…) soll es beim zweiten mal lieber chirurgisch versuchen (….mit einer Erfolgsrate von immerhin 50%).

    Letztlich geht es ja wohl um die Vermeidung eines Regresses. Und in diesem Sinne erscheint es mir in erster Linie wichtig, was bei den eigenen Bemühungen in welcher Richtung auch immer hinten heraus kommt.

    Nichtzuletzt sind wir nicht verantwortlich für die Befolgung von Richtlinien irgendwelcher Funktionäre, sondern für die Therapie auf der Basis einer korrekten medizinischen Indikationsstellung. Und da geht die Tendenz eindeutig in Richtung “ Wenn man es beherrscht in der Regel Revision angezeigt“

    Herzliche Grüße

    Osswald

    #281509 Antworten
    Kerstin
    Gast

    Hallo,

    herzlichen Dank für diese Erläuterungen. Dann werde ich mit den Argumenten
    versuchen, dass die erneute Wurzelbehandlung hoffentlich als Kassenleistung abgerechnet wird.

    Irgendwie traurig, wie sich das in unsere Gesellschaft entwickelt. Die die viel Geld verdienen, haben die Möglichkeit sich günstiger zu versichern und bekommen dafür mehr Leistung. Diese Revision wäre da doch kein Thema. Ich muss mich für eine gesetzliche Versicherung entscheiden, und darf mit meinem Zahnarzt um die Auslegung diskutieren…

    Vielen Dank für dieses Forum – es ist schon eine Hilfe eine andere Meinung zu hören.

    Herzliche Grüsse zurück
    Kerstin

    #281510 Antworten
    Dr. Dr. Ruediger Osswald
    Gast

    Die Revision macht allerdings nur Sinn (und hat Aussicht auf Erfolg), Kerstin, wenn dieses Mal auch vor dem definitiven Verschluss sehr sorgfältig uind mit einem wirklich potenten Desinfekrionsmittel desinfiziert wird.

    Viel Erfolg und Grüße

    Osswald

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