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Kostenübernahme von Implantaten aber nicht von Sinuslift/Knochenaufbau
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Thema
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Ich benötige zwei Implantate im OK, wobei die o.g. Vorbereitungsmassnahmen nötig sind. Ohne diese Massnahmen werden aufgrund von anatomischen Gegebenheiten die Implantate nicht fixierbar sein.
Meine PKV, bei der ich Implantate versichert habe, weigert sich, diese wohl noch recht neue Methode zu übernehmen. Begründung: ich hätte diese Spezialbehandlung nicht mitversichert.Zum Vertragsabschluss gab es diese allerdings noch gar nicht. Ein Nachversicherung würde leider eine erneute Gesundheitsprüfung bedeuten, ist also auch nicht möglich.
Meine Frage: Kann sich die PKV sich weigern, Massnahmen, die zur Durchführung einer versicherten Behandlung medizinisch notwendig sind, zu zahlen.
Das würde dann ja bedeuten, dass Versicherungsnehmer einer PKV bei Altverträgen massiv benachteiligt würden und sich mit veralteten Methoden zufriedenstellen müssten.