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Kostenübernahme von Implantaten aber nicht von Sinuslift/Knochenaufbau

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    Peter
    Gast

    Ich benötige zwei Implantate im OK, wobei die o.g. Vorbereitungsmassnahmen nötig sind. Ohne diese Massnahmen werden aufgrund von anatomischen Gegebenheiten die Implantate nicht fixierbar sein.
    Meine PKV, bei der ich Implantate versichert habe, weigert sich, diese wohl noch recht neue Methode zu übernehmen. Begründung: ich hätte diese Spezialbehandlung nicht mitversichert.

    Zum Vertragsabschluss gab es diese allerdings noch gar nicht. Ein Nachversicherung würde leider eine erneute Gesundheitsprüfung bedeuten, ist also auch nicht möglich.

    Meine Frage: Kann sich die PKV sich weigern, Massnahmen, die zur Durchführung einer versicherten Behandlung medizinisch notwendig sind, zu zahlen.

    Das würde dann ja bedeuten, dass Versicherungsnehmer einer PKV bei Altverträgen massiv benachteiligt würden und sich mit veralteten Methoden zufriedenstellen müssten.

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    gwittstock
    Teilnehmer

    Hallo,

    ein Sinuslift (intern oder extern), also Knochenaufbau in die Kieferhöhle hinein zur Schaffung eines ausreichenden Implantatlagers, ist eine seit vielen Jahren/Jahrzehnten praktizierte und sehr zuverlässige Operationstechnik. Hierdurch kann im Oberkiefer Seitenzahnbereich, der oftmals aufgrund einer ausgedehnten Kieferhöhle wenig Knochenangebot bietet, eine Implantation ermöglicht werden.

    Insofern ist die Argumentation ihrer PKV, dass dies ein sehr neues/spezielles Verfahren sei, schlichtweg falsch. Ob aber ein Knochenaufbau tatsächlich nicht in Ihrem Tarif enthalten ist, lässt sich nur sagen, wenn Sie Ihre Tarifbedingungen genau durchlesen.

    Häufig ist es aber gängige Praxis von Privatversicherungen, zunächst Leistungen abzulehnen. Häufig hilft es aber, wenn durch den Implantologen eine Begründung an die PKV geschickt wird.

    Viele Grüße,

    Dr. Gero Wittstock

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024