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Kostenübernahme für Folgebehandlungen

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    Danberg
    Gast

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage zur Kostenübernahme bei Folgebehandlungen:
    Mit 17 verlor ich durch einen Sportunfall einen Schneidezahn…eigentlich hätte diesen Schaden die Haftpflicht meines Sportpartners zahlen müssen, diese weigerte sich aber.
    Zur gleichen Zeit aber begann ich mit meiner Ausbildung und schloss demzufolge eine eigene Krankenversicherung ab (GEK)…diese erklärte sich sofort bereit, die Kosten für mein Implantat samt Krone zu übernehmen.
    Wenn mir dieses Implantat jetzt jemals verloren gehen würde, wäre dann die GEK dadurch wieder verpflichtet, die Kosten zu tragen??

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  • #282272 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    eine Kostenübernahme nach den alten ZE-Richtlinien (enden 2004) ist ausgeschlossen (Bundessozialgerichtsurteil). Ab 2005 wird es befundbezogene Festzuschüsse geben, d.H. für eine Lücke gibt es einen bestimmten Betrag, egal ob früher mehr übernommen wurde.
    Gruß
    B. Zahedi

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Antwort auf: Kostenübernahme für Folgebehandlungen
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