Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Kostenübernahme durch GKV für Implantate bei Ausnahmeregelung

Marie-Luise Meyer
Marie-Luise Meyer

S. geehrte Damen & Herren,
ich habe durch Ihre tolle Infos erfahren, daß man bei bestehenden Ausnahmen eine Bezuschussung durch die GKV erhält. Ich bin der Meinung, daß bei mir ein solcher Fall vorliegt: Bei mir besteht eine "genetische Nichtanlage von Zähnen" und zwar besitze ich nur 2 Milcheckzähne, die wahrsch. bald herausfallen (einer ist bereits nach innen gekippt). Mein Zahnarzt hat mir bereits einen
Kostenplan erstellt - es ist dann vorher noch eine kieferorthopädische Behandlung nötig, da die Lücken zu klein sind. Wie sind Ihre Erfahrungen hierzu ? Wie ist die beste Vorgehensweise bei der Krankenkasse?
Außerdem sind noch 2 Weisheitszähne zu extrahieren - einer davon muß "zerstückelt" werden. Ich habe sehr große Angst und würde den Eingriff gerne in Narkose machen lassen.
Übernimmt dies die Krankenkasse ?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden. Besten Dank & viele Grüße
Marie-Luise Meyer



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo Fr. Meyer,
es geht aus Ihrer Anfrage nicht klar hervor, wieviel Zähne bei Ihnen noch vorhanden sind. Allgemein gilt: der Antrag auf Kostenübernahme einer Implantatbehandlung nach den Ausnahmekriterien sollte immer mit Begründung (z.B. genet. Nichtanlage..) erfolgen. Man kann in solchen Fällen bei den Sachbearbeitern auch ruhig mal "nachhaken". Ein bestellter Implantatgutachter, der von Kassen- und Ärzteseite akzeptiert ist, wird dann zu Ihrem Fall und der Kostenübernahme durch die KK Stellung nehmen.
Bei größeren operativen Eingriffen im Mund-Kieferbereich wird eine Narkose durchaus von den KK bezahlt, fragen Sie hierzu (Begründung) den Operateur.
Eine kieferorthopädische Behandlung im Erwachsenenalter wird übrigens nur bei schweren Kieferveränderungen (Dysgnathien) von der Krankenkasse übernommen.
Viel Erfolg!
B. Zahedi



Marie-Luise Meyer
Marie-Luise Meyer

Hallo, Herr Dr. Zahedi,
vielen Dank für Ihre Antwort. Bei der Implantation geht es nur um zwei nicht vorhandene Eckzähne, die implantiert werden müssen; sonst sind noch alle Zähne da! Reicht dies als medizinische Indikation (genetische Nichtanlage) für die Kostenübernahme der Krankenkasse?
Die von mir gewünschte Narkose ist für eine Extraktion von 2 Weisheitszähnen, wobei einer wohl vorher "zerstückelt" werden muß und da ich einen ähnlichen Eingriff in schlimmer Erinnerung habe, habe ich große Angst und möchte deshalb diese Narkose. Denken Sie, daß die Kosten für die Narkose in diesem Fall die Krankenkasse übernimmt?
Danke im Voraus!
Marie-Luise Meyer



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo Fr Meyer,
die genannte Ausnahmeindikation (Nichtanlage) gilt nur, wenn alle oder fast alle Zähne nicht angelegt sind. Bei einzelnen Nichtanlagen wie bei Ihnen könnte jedoch ein Zuschuß beantragt werden: bei einer Einzelzahnlücken, wenn "keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind". Der Zuschuß wäre in diesem Fall auch rel. gering (nur für die Kronen, nicht für die Implantate).
Die Entfernung der Weißheitszähne unter Vollnarkose sind einfach von dem beh. Chirurgen zu begründen, das sollte kein wesentliches Problem bei einem schwierigen Eingriff darstellen. Eine Begründung kann auch übergroße Angst sein.
Guten Erfolg wünscht
B. Zahedi



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