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Kostenübernahme der GKV in Ausnahmefällen
- Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 5595 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 20 Jahren, 11 Monaten von aktualisiert.
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Thema
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Hallo,
durch einen Radunfall wurden meine Zähne 15,25,35,36 und 46 zersplittert, so dass sie entfernt werden mussten und nun Ersatz her muss.Nun gibt es ja bestimmte Ausnahmeregelungen, in denen sich die GKV an den Kosten für die Suprakonstruktion der Implantate beteiligt. U. a., wenn es sich um Einzelzahnlücken handelt, bei denen keine paradontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig sind.
Nun meine Frage: Was genau bedeutet „paradontale Behandlungsbedürftigkeit“? In meinem Fall handelt es sich bei den Nachbarzähnen teilweise um Backenzähne, die grundsätzlich gesund sind. Die Tatsache aber, dass sie bereits gefüllt sind, veranlasst meine Krankenkasse wahrscheinlich zur Ablehnung der Kostenübernahme. Ist das okay? Sie wurden doch bereits vor langer Zeit gefüllt, damit die Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist?!
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Conny