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Kostenübernahme bei genetischer Nichtveranlagung

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort sowie 8578 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 21 Jahren von zahedi aktualisiert.
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    Gerd Remane
    Gast

    Hallo, viel gelesen aber auch nicht klüger geworden.
    Unser Sohn, 17 Jahre muss leider damit leben, dass der größte Teil seiner Zähne nicht veranlagt ist. Im Ober- wie auch Unterkiefer stehen jeweils nur 2 Schneidezähne und Backenzähne. Seine Milchzähne sind noch vorhanden. Vor einigen Jahren wurde ihm eine „Maryland Klebebrücke“ , so heißt das glaube ich, zwischen die 2 Schneidezähne in den Oberkiefer gesetzt. Für das Aussehen war das bisher eine gute Lösung. Da unser Sohn jetzt ausgewachsen ist, wurde über ein Implantatbehandlung gesprochen. Der Kieferchirurg hat sich die Sache angesehen (so einen Fall mit so wenig veranlagten Zähnen hatte er noch nicht) und hat wegen der Kosten mit einem Sachverstängigen gesprochen. Der Chirurg ging bis dahin davon aus, das die Implantatversorgung im notwendigen Maß von der Krankenkasse übernommen wird, die optimale Versorgung von der Kasse aber nicht übernommen wird, wir also die Differenz selbst tragen müssen.
    Es kam aber anders: Der Sachverständige würde, wenn ihm der Fall offiziell vorgelegt werden entscheiden, das die vorhandenen Zähne allesamt „angeschliffen“ und überkront würden und dann Brücken an den noch vorhandenen Zähnen befestigt werden. Eine andere Versorgung würden die Kassen auch nicht übernehmen. Noch härter trifft uns die Aussage, dass, wenn wir eine Implantatversorgung wünscheen die Krankenkasse sich an den Kosten überhaupt nicht beteiligen würde. Ist das so richtig?
    Zumal doch auch die Kieferrückbildung bei Nichtversorgung mit Implantaten eine spätere („0 Jahre) Behandlung mit Prothesen oder anderem nur schwer zu machen ist.
    Auch ist es doch unsinnig die gesunden veranlagten Zähne zu beschleifen und somit einer früheren Erkrankung auszusetzen. Wozu denn eigentlich die bisherige besonders gute Zahnpflege (kein Kariesbefall der Milchzähne) durch unseren Sohn.
    Unser Kieferchirurg hatte vorgeschlagen eine Versorgung mit insgesamt 16 Implantaten und einigen „Beizähnen“ (ich weiß den genauen Begriff leider nicht mehr) zu tätigen.
    Ich wäre dankbar hilfreiche Hinweise zu der Problematik. Wir wollen für unser Kind gerne die optimale Lösung und sind auch bereit die Differenz zu einer weniger guten Lösung zu tragen. Mit der „Behinderung der Nichtveranlagung ist es schon genug bestraft.

    Mit freundlichem Gruß und Danke für die Auskünfte
    Gerd

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    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    wenn der Implantatgutachter eine konventionelle (Brücken-) Prothetik für realisierbar hält, haben sich rechtlich eine schwierige Ausgangsposition. rechtlich heißt es (finden sie auf der website unter der Rubrik „Kosten-Kassenpatienten“)

    Zu c) Nichtanlage von Zähnen
    Ein besonders schwerer Fall kann auch vorliegen, wenn eine genetisch bedingte Nichtanlage von Zähnen gegeben ist. Dabei ist mit der Formulierung nicht nur die totale Zahnlosigkeit gemeint, sondern das genetisch bedingte Fehlen der Mehrzahl der Zähne. Auch hier kann von Leistungen im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung gesprochen werden. Die Nichtanlage einzelner Zähne stellt dagegen keinen „schweren“ Fall im Sinne der Richtlinien dar.
    Wie bei den Ausnahmeindikationen unter Buchstabe a) und b) unterliegen Implantate, die im Zusammenhang mit der genetisch bedingten Nichtanlage von Zähnen erforderlich sind, nur dann der Leistungspflicht der Krankenkassen, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, weil das rekonstruierte Prothesenlager nicht belastbar ist.
    Viel Erfolg trotzdem!
    B. Zahedi

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Antwort auf: Kostenübernahme bei genetischer Nichtveranlagung
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