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- Dieses Thema hat 30 Antworten sowie 39039 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 19 Jahren, 8 Monaten von aktualisiert.
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Ich habe jetzt von meinem Zahnarzt die Rechnung für das Setzen dreier Implantate erhalten: 2050 Euro. Er hat für das Präparieren der Knochenkavität, Einsetzen der Schablone und Einbringen des Implantates jeweils den 3,5 fachen Satz gewählt. Dies stand auch schon so im Kostenvoranschlag. Dort stand aber auch ,dass der Zahnarzt begründen muß, warum er in der Rechnung mit einem erhöhten Satz abrechnet. Die Implantation verlief bei mir ausgesprochen einfach und komplikationslos-so der Zahnarzt ausdrücklich. Er war eine halbe Stunde früher als geplant fertig. Ich fragte beim Zahnarzt nach einer Begründung. Antwort: Implantationen seien ein OP-Termin und würden von ihm grundsätzlich deshalb teilweise mit dem 3,5 fachen Satz abgerechnet. Wären meine Verhältnisse komplizierter gewesen, hätte er von vorne herein einen höheren Satz im Kostenvoranschlag angegeben.
Ich glaube, dass dieser 3,5 fache Satz an sich noch ganz moderat ist, auch wurden ansonsten der 2,3 fache oder niedrigere Sätze gewählt. Trotzdem finde ich es nicht toll, wenn ich als Kundin und Patientin keine Begründung erhalte, warum ich etwas in welcher Höhe bezahlen soll.Bitte Meinungen