Hallo liebes Forum,
ich bitte um Infos, wie die private Krankenversicherung doch noch ein Implantat bezahlen muss.
Es wurde mit der Begründung abgelehnt, da nach telefonischer Rücksprache mit dem Vertragsarzt der Krankenversicherung es „medizinisch nicht notwendig“ ist. Die Nachbarzähne 24, 25 und 27 sind überkronungsbedürftig (in Zukunft) und deshalb besteht keine Indikation für ein Implantat in regio 26. Maximal Anspruch auf eine Brücke.
Die Zahnärztin gab auf dem Fragebogen als Begründung „Vermehrung der Stützpfeiler“ an, was als nicht ausreichend bzw. als ablehnungsbedürftig bewertet wird.
Gerade als freie Dozentin ist aus meiner Sicht ein einwandfreies Gebiss unbedingt notwendig.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob es weitere Begründungen für ein Implantat gibt bzw. was die Zahnärztin noch weiter schreiben kann, um zur Erstattung des Implantats zu kommen.
Gibt es einschlägige Rechtssprechung, mit der man die Krankenversicherung zur Leistung zwingen kann?
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe
Duck1234