Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Kampf um Kostenübernahme

  • Ersteller
    Thema
  • #278061 Antworten
    Marie
    Gast

    Mein OP Termin steht kurz bevor – je 6 Implantate OK/UK, Sinuslift, Knochenaufbau. Von meiner Seite sowie seitens des Behandlers sind die Entscheidungen getroffen.

    Noch zu klären ist die Kostenübernahme durch meine Private KV. Mein Behandler erwähnte in einem Schreiben zur Weiterleitung an meine KV die Möglichkeit zur Bestellung eines Gutachters bzw. Prüfung der Rechnung durch die Kammer.

    Frage: wo finde ich einen Gutachter bzw. die zuständige Kammer, wer muss das veranlassen? Brauche ich einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung meiner Ansprüche?

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  • Autor
    Antworten
  • #278062 Antworten
    Dr.Gunter Scholles
    Gast

    Hallo Marie,

    bei der anstehenden Behandlung sollten Sie in jedem Fall einen Heil und Kostenplan dem Versicherungsträger vorlegen, auch wenn zwischen Ihnen und dem Zahnarzt die Entscheidung zur Durchführung der Therapie getroffen wurde. Einige Versicherungsverträge enthalten Klauseln einer nur 50 %tigen Erstattung der Behandlungskosten, bei Nichtvorlage eines Heil und Kostenplanes. Auseinandersetzungen und unliebsame Überraschungen im Nachhinein können dadurch vermieden werden. Die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung ergibt sich aus dem Vertragsinhalt, den Sie genauestens prüfen sollten, um nicht wie erwähnt im Anschluß der Behandlung mit Rechtsanwälten, Kammern und Gutachtern sich in ewig langen Verfahren auseinandersetzen zu müssen.

    Viel Erfolg

    Dr.Gunter Scholles

    #278063 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Guten Abend Marie,
    Gutachter für Ihren Wohnbereich können Sie
    erfahren über:
    BDIZ8 Bundesverband der implantologisch tä-
    tigen Zahnärzte)
    Am Kurpark 5
    53177 Bonn/Tel.:0228-9359244
    Fax: 0228-9359246
    BDIZ@t-online.de
    http://www.bdiz.de
    Ihre private KV muß die Kosten übernehmen!!
    Eine vorherige Begutachtung braucht nicht durchgeführt werden.
    Darüber gibt es schon entsprechende Urteile.
    Sie müssen aber sehr sorgfältig das Kleinge-
    druckte Ihres Versicherungsvertrages lesen.

    M.f.G. Dr. Metelski

    #278064 Antworten
    Marie
    Gast

    Vielen Dank für die prompten Antworten. Da lt. Vertrag Voraussetzung zur Gewährung „unbegrenzter Leistungen ab dem 4. Versicherungsjahr im Rahmen der tariflichen Erstattungssätze“, wurden Heil- und Kostenplan bereits im April d.J. eingereicht, auch die in folge angeforderte Stellungnahme des Zahnarztes, Modelle und Röntenaufnahmen.

    Es erfolgte eine eingeschränkte Zusage mit vielen Paragraphen. Immerhin hat man mir freigestellt, meinen vermeintlichen Anspruch gerichtlich geltend zu machen.

    Wie gesagt, die eigentliche Behandlung hat noch nicht begonnen, wohl aber der Kampf mit der Versicherung.

    #278065 Antworten
    Dr.Metelski
    Teilnehmer

    Ihr Behandler hätte gar keine Stellungnahme
    abgeben brauchen. Die Implantologie ist seit
    vielen Jahren wissenschaftlich anerkannt, da er-
    übrigen sich jegliche Stellungnahmen.
    Das Vorgehen der privaten Versicherungsgesell-
    schaften Behandlungsmaßnahmen medizinisch zu begründen, ist weder nach GOZ noch nach
    bürgerlichem Recht zulässig.
    Sie müssen einmal darüber nachdenken, was
    eigentlich geschieht. Ein Nichtfachmann, der kein Medizin-bzw. Zahnmedizinstudium absolviert hat, will darüber entscheiden, was für
    Sie, für Ihren Körper, für Ihr Allgemeinbefinden
    gut ist.
    Deshalb müssen Sie sich wehren, mit allem
    Nachdruck. Ihr Behandler wird Sie dabei mit Sicherheit unterstützen.
    Leider machen davon viel zuwenig Patienten
    Gebrauch.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

    M.f.G. Dr. Metelski

    #278066 Antworten
    Marie
    Gast

    Alles was Mut macht tut mir gut. Herzlichen Dank.

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Antwort auf: Kampf um Kostenübernahme
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