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Implantatversuch-Wer trägt die Kosten?

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  • Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 7032 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 12 Jahren von stephan aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #307346 Antworten
    ichwillswissen
    Gast

    Ich hab schon vor einiger Zeit 26 durch eine Entzündung verloren. Angeblich ist ein normales Einzelimplantat nur mir Knochenaufbau möglich. Mein Chirurg wollte mir und ihm das ersparen und hat mir ein Titanimplantat in starker Schräglage Richtung 25 eingeschraubt. Ich war von Anfang an dagegen, weil ich starke Bedenken hatte, ob es funktioniert. Er meinte dann, es wäre ein Versuch,aber ich solle mir keine Sorgen machen, wenn es nicht funktioniert verspreche ich Ihnen, ich lasse Sie nicht im Stich, wir werden uns eine andere Lösung einfallen lassen. Augrund dieser Beteuerungen lies ich mich auf den gewagten Versuch ein. Nach etwa 5 Wochen Dauerschmerz wurde das Implantat nach starkem Drängen von mir entfernt. Es hatte beim Setzen den Kieferknochen am Gaumen durchbohrt, außerdem an der Wurzel von 25 eine Entzündung verursacht und war in anatomisch so schlechter Lage, dass es nicht eingeheilt war. Plötzlich meine mein Kieferchirurg, dass er so eine Problempatientin wie mich nicht weiter behandeln könne und wolle. Die Kosten für diesen „Fehlversuch“ wurden mir jedoch vollständig verrechnet, und auch von mir bezahlt, bevor ich diese Absage entgegen der vorherigen Abmachung erhielt. Ist es gerechtfertigt, einen medizinischen Versuch auf alleiniges Risiko und Kosten des Patienten durchzuführen? (in Österreich)

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  • #307347 Antworten
    Hilda
    Gast

    Der Arzt schuldet Dir eine ordentliche Behandlung, jedoch keinen Erfolg.
    Über den Patientenanwalt oder über die Ärztekammer kannst Du die Arbeit des Arztes überprüfen lassen ( gratis Sachverständige).
    Hast Du vom Arzt auch schon persönlichum eine Entschädigung
    ersucht? Er hat ja eine Lösung im Falle eines Fehlschlages versprochen. Dass er Dich dann vor die Türe setzt, war sicher nicht gemeint.
    Gib bitte Deine Mailadresse an, ich werde Dir dann schreiben.
    Gruß
    Hilda

    #307348 Antworten
    Hilda
    Gast

    P.S.
    Ich bin auch aus Österr.
    Leider habe ich erst vorige Woche eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen.Ich habe zuvor auch wieder Kronenpfusch erlebt.
    Man zahlt etwa 12 Euro Prämie im Monat , und man kann sich sorglos übers Gericht entschädigen lassen, wenn etwas passiert ist.
    Hilda

    #307349 Antworten
    DDr.G.Jahl
    Teilnehmer

    Guten Tag,

    reden Sie mit Ihrem Behandler nochmals von Mensch zu Mensch.Üblicherweise wird bei einem Misserfolg
    ( gottseidank selten) in Österreich , dem Patienten der Betrag für eine Alternativversorgung gutgeschrieben, bzw ein anderer Konsens gesucht und gefunden.
    Manchmal reden Menschen ja aneinander vorbei…
    mfg
    G.Jahl

    #307350 Antworten
    stephan
    Gast

    hallo – also in deutschland ist das ganze derart geregelt, dass sie – entsprechende aufklärung über art der behandlung, alternativen, kosten, risiken etc. auch im falles eines misserfolges die kosten zu tragen haben. es sei denn, es liegt ein behandlungsfehler vor. beweis: sachverständigengutachten eines gerichtlich bestellten gutachters. ein krankenkassengutachter hilft ihnen hier nichts. kosten (ca. 3000,– aufwärts plus anwalt plus gerichtskoten) tragen sie zunächst selbst. der arzt schuldet ihnen also eine feherfreie behandlung nach den anerlkannten regeln der ärztlichen kunst, aber nicht den erfolg (das einwachsen des implantates). kulanterweise wird ihnen aber jeder seriöse implantologe die implantatkosten auf eine alternativversorgung anrechnen, bzw. ihnen bis auf die reinen materialkosten ihre rechnung zurückerstatten. wie gesagt – im ernstfall muss er dies aber nicht, fehlerfreie behandlung vorausgesetzt.

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024