@ Dr. Zahedi,
ganz einfach: weil ich mich bei den zuständigen Stellen informiert habe und weil mein jetziger Zahnarzt / MSc. in Oral Implantology sich klar dazu geäußert hat. Er hat mir gesagt, dass eine Zahnarztpraxis für derlei komplizierte Operationen gar nicht ausgestattet sei, dass ein ZA, der das machen würde damit seine Kompetenz überschreiten würde.
Es geht nicht um die zahnärztliche Disziplin der Implantologie und wer sie als erstes erfunden hat, sondern um den Tätigkeitsbereich eines Zahnarztes. Wo fängt er an und wo hört er auf? Laut Wikipedia beschränkt er sich auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Auf Seiten der Zahnärztekammern klingt es ähnlich. Das lässt viel Spielraum für Grenzüberschreitungen. Was ist mit Implantaten, die die Kieferhöhlen und/oder den Nasenboden durchbohrt haben? Gehören diese Bereiche noch zum Mund? Damit müssen sich betroffene Patienten beschäftigen – und finden darauf i. d. R. keine Antwort. Diese „klare Abgrenzung“ ist keine Vergesslichkeit, sondern sie ist beabsichtigt und soll den Ärzten als Schutz im Falle einer Gerichtsauseinandersetzung dienen.
Wer meine Beiträge vorurteilsfrei interpretiert, liest daraus eine „Warnung“ und „den Rat alles genauestens zu besprechen, zu planen und abzuklären“ (siehe letzter Absatz meines Beitrags vom 28.10.16). Den Patienten als „Laie“ abzustempeln geschieht häufig nur um ihn abzuqualifizieren. Dabei hat der Patient mit erheblicher Behandlungserfahrung häufig mehr praktisches Wissen in Bezug auf die eingetretenen Beschwerden/Symptomen als der Zahnarzt selbst, der diese nur aus der Theorie kennt und sie anhand von wenig aussagekräftigen Aufnahmen beurteilt. Als „fehlbehandelter Patient“ bin ich notgedrungen zum „Experten“ geworden – es kommt immer auf die Betrachtungsweise an. Diesen medizinischen „Erfahrungsschatz“, den ich durch Recherchen, medizinische Gutachten und Gerichtsurteile erweitert habe, gebe ich weiter – mein soziales Engagement.
Man muss auch nicht Zahnmedizin studiert haben um zu verstehen, dass die Explantation eines Implantats, welches die Kieferhöhle, den Nasenboden oder den Gaumen perforiert hat, die Grenzen des Tätigkeitsfeldes eines Zahnarztes überschreiten kann; auch nicht, dass der Eingriff ein großes Loch hinterlässt und dass dem Patienten verschiedene Behandlungsoptionen angeboten werden müssen, damit er sich für eine entscheiden kann. Genau genommen wollte die Threaderstellerin wissen, ob sie sich die Kosten, die durch den Knochenaufbau entstehen würden, ersparen könnte – durch Zuwarten, bis die Verknöcherung von alleine ausheilen würde.
In der Realität wird kaum ein Zahnarzt ein von ihm eingebrachtes Implantat explantieren, denn dann gäbe er dem Patienten einen schlagenden Beweis um Regressansprüche geltend zu machen. In vielen Fällen wird er die Fehlpositionierung leugnen und den Patienten einschüchtern. So sieht leider die gängige Strategie aus – siehe Beiträge der TE – und genau so habe ich es ebenfalls erlebt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der Patient noch so viel Vertrauen aufbringen kann, um die Explantation und erneute Nachimplantation vom gleichen Arzt durchführen zu lassen. Wie würden Sie selbst entscheiden?
Kommunikation zwischen Arzt und Patienten auf gleicher Augenhöhe, das ist es was unser Gesundheitswesen braucht. Dazu trägt dieses Forum bei. Sie können versichert sein, dass Ihre Vermutungen unbegründet sind. Alles, was ich hier geschrieben habe, ist gründlich recherchiert.