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Haftung des Zahnarztes bei Verletzung des „Lippennervs“

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  • #309137 Antworten
    Dieter Eckholz
    Gast

    Bei der Einpassung des Haltepfeilers für das Implantat wurde bei mir ein Pfeiler eingesetzt, der zu klein war für die vorher gemachte Bohrung. Der Stift rutschte duch und wurde noch vom Arzt verschraubt. Dabei wurde der darunter verlaufende Nerv gequetscht. Der Arzt hat nach ein paar Minuten der vergeblichen Versuche, den Pfeiler zu stabilisieren, diesen mit Mühe wieder rausgedreht. Anschliessend wurde ein größerer Pfeiler eingepasst der nun einwachsen muss. Seit knapp 2 Wochen habe ich kein Gefühl in Bereichen der linken unteren Gesichtshälfte. Wie verhalte ich mich in Bezug auf evtl. Haftung des Arztes?

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  • #309138 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Als erstes würde ich einen Oral- oder MKG-Chirurgen aufsuchen, um den Sitz des Implantats zu überprüfen. Vielleicht sollte es auch entfernt werden. Eine Nervenschädigung ist alles andere als „harmlos“. Im späteren Verlauf kann unkontrolliert Speichel aus dem Mund auslaufen oder man kann sich andauernd auf Lippe und Wangeninnenseite beißen, ohne daß man es merkt. Darauf hoffen, dass sich die Gefühlsstörung von alleine wieder legt, ist illusorisch. Ferner darauf bestehen, dass alle Beschwerden und die Diagnose genau in die Patientenakte eingetragen werden, denn diese wird später als Nachweis genommen, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Diese Patientenakte (des Chirurgen) sofort aushändigen lassen und noch an Ort und Stelle auf Richtigkeit überprüfen.

    Zweitens, die Patientenakte des Zahnarztes, der das Implantat gesetzt hat, aushändigen lassen und kontrollieren, ob er die Gefühlsstörung eingetragen hat. Danach die Angelegenheit mit ihm besprechen. Im günstigsten Fall schaltet er seine Haftpflichtversicherung ein. Das ist i. d. R. jedoch die Ausnahme. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der weitere Verlauf noch nicht absehbar und es ist keineswegs gesichert, dass eine prothetische Versorgung des Implantats möglich sein wird.

    Zu „Patientenrechte und Ärztepflichten“, siehe
    http://www.bagp.de/dokumente/bagp/praep2013webseite.pdf

    Zu „Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz“ siehe
    http://www.bagp.de/dokumente/bagp/zbroschu__rebagbp2015.pdf

    Alles Gute und viel Erfolg!

    #309140 Antworten
    Dieter Eckholz
    Gast

    Hallo Agnes,

    erstmal vielen Dank für die ergiebige Antwort, muss ich alles jetzt sichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter Eckholz

    #309141 Antworten
    Parfait
    Teilnehmer

    HI,

    ich würde das auch abklären lassen. Eine Bekannte hat einen beschädigten Nerv. Sie hat Probleme mit dem Trinken (manchmal läuft es aus dem Mundwinkel) und wenn sie lacht, sieht man es auch extrem. Wirkt als ob sie gerade frisch vom Zahnarzt kommt. Das ist sicher nicht schön.

    LG

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024