@ Marco,
Wenn die natürliche Verknöcherung abgeschlossen ist und bei gesundem Knochen in einem ansonsten gesunden Oberkiefer stehen die Chancen für eine Implantation ohne Sinuslift gut. Das sollte letztendlich kurz vor der Implantatsetzung mittels Rö-Aufnahme abgeklärt werden
@ Peter,
Eine Zweitmeinung einzuholen ist tatsächlich in vielen Fällen sinnvoll. Sie ermöglicht dem Patienten das Für und Wider abzuschätzen und an der Entscheidung teil zu haben. Der Patient hat ein Selbstbestimmungsrecht.
@ alle
Bei einer Behandlung ist der Behandler verpflichtet dem Patienten alle Behandlungsoptionen zu erläutern, ihn in Bezug auf Risiken, Dringlichkeit und Erfolgsaussichten aufzuklären und ihm ausreichend Bedenkzeit einzuräumen, so dass dieser sich „innerlich frei“ entscheiden kann, vgl. Patientenrechtegesetz => https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html
Bei einem Implantat nach Zahnextraktion bedeutet das, dass ihm auch „Zuwarten, bis die natürliche Verknöcherung abgeschlossen ist“ als Behandlungsoption angeboten werden muss.
Für die, die sich für die gesetzliche Aufklärungspflicht interessieren, kann ich folgende Lektüre empfehlen:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/64642/Aufklaerung-und-Einwilligung-des-Patienten-Nach-Massgaben-aktueller-hoechstrichterlicher-und-oberlandesgerichtlicher-Rechtsprechung