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GOZ 329 mehrmals pro Wunde abrechnungsfähig?

implantate.com Forum Forum GOZ 329 mehrmals pro Wunde abrechnungsfähig?

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  • #261182 Antworten
    Frida
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe mit meinem Zahnarzt nach Implantation von 6 Implantaten folgende Diskrepanz:

    Meine private Krankenkasse und Beihilfestelle wollen die Gebührennummer 329 (Kontrolle n. chirurgischem Eingriff, als selbständige Leistung) der Gebührenordnung für Zahnärzte nur 1 Mal pro Sitzung anerkennen. Lt. meinem Zahnarzt soll die GOZ 329 pro Wunde, ggf. mehmals pro Sitzung abrechnungsfähig sein.

    In meinem Fall ist das 6x GOZ 329 (Zähne 11, 13, 15, 22-23, 25).

    Eine Recherche im Internet hat keinen Hinweis darauf ergeben, dass die GOZ 329 tatsächlich mehrmals abrechnungsfähig ist.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand (vielleicht ein Zahnarzt) mich hierüber aufklären könnte.

    Herzliche Grüße

    Frida

    #261183 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Im Originaltext (vgl.: http://www.implantate.com/gebuehrenordnung-fuer-zahnaerzte-goz.html ) steht keine Einschränkung“je Sitzung“, die für einschränkende Abrechenbarkeit (je Sitzung/je Kiefer/je Kieferhälfte) sonst explizit genannt wird (vgl. GOZ 102,203,204). Daher ist die Interpretation je Wunde absolut stichhaltig.

    #261184 Antworten
    Frida
    Teilnehmer

    Sehr geehrter Herr Dr. Zahedi,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Allerdings kann ich keinen entsprechenden Hinweis in der GOZ finden. Das wäre wichtig für mich, weil ich nur so einen Widerspruch begründen könnte und die Krankenkasse und Beihilfestelle zur Zahlung verpflichtet wäre.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir noch einmal antworten würden.

    Einen herzlichen Gruß

    Frida

    #261185 Antworten
    zahedi
    Administrator

    siehe geänderte letzte Antwort

    #261186 Antworten
    Frida
    Teilnehmer

    Sehr geehrter Herr Dr. Zahedi,

    vielen Dank für Ihre geänderte Antwort.

    Mir persönlich ist diese Interpretaion allerdings nach wie vor nicht schlüssig.

    Es steht z. B. bei der GOZ 200 und 201 „je Zahn bzw. je Kiefer“. Wäre also folglich bei der GOZ 329 je Wunde gemeint, müsste dies dann doch auch so aufgeführt sein, oder?

    Entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie noch einmal bemühe, aber ich muss hier absolute Rechtssicherheit haben, falls es zu einer Klage kommt.

    Einen herzlichen Gruß

    Frida

    #261187 Antworten
    Renate
    Teilnehmer

    Hallo Frida,
    es waren also 6 Implantate, mithin 6 x ein chirurgischer Eingriff. Dass dann 6 x die GOZ 329 Anwendung pro Sitzung findet, kann ich noch nachvollziehen.

    Aber mehrmals in einer einzigen Sitzung, da kann etwas nicht stimmen. Der ZA berechnet also nicht nur 6 x die GOZ 329, sondern begutachtet innerhalb einer Sitzung in einem Termin 2 x und berechnet dafür 12 x die GOZ 329?? Oder habe ich hier etwas mißverstanden?

    Die private KK sowie die Beihilfestelle müssten nach meiner Meinung eine schriftliche Begründung für die Ablehnung liefern. Mit dieser Begründung würde ich mich an die KZV wenden oder aber direkt an den Behandler.
    LG Renate

    #261188 Antworten
    Frida
    Teilnehmer

    Hallo Renate,

    die GOZ-Gebührennummer 329 wurde 6x abgerechnet. Inzwischen habe ich bei meiner Krankenkasse bzw. Beihilfestelle Widerspruch erhoben.

    Je nach dem wie das Widerspruchsverfahren ausfällt, werde ich zahlen oder auch nicht zahlen. Die KZV ist übrigens m. E. nur für die GKV und nicht für die PKV zuständig. Ich könnte mich an die Zahnärztekammer wenden, aber diese Institution ist nicht unabhängig und eine Rechtssicherheit hätte ich dadurch nicht, zumal es sich hierbei um eine reine Textinterpretation handelt und wohl auch anders ausgelegt werden kann.

    Da die Abrechnung nicht durch den Zahnarzt, sondern durch eine von ihm beauftragte Abrechnungsstelle erfolgte, müsste er auch nicht persönlich gegen uns vorgehen. Ich warte es auf jeden Fall ab.

    Trotzdem vielen Dank für Ihren Rat!

    Liebe Grüße

    Frida

    #261189 Antworten
    Renate
    Teilnehmer

    Hallo Frida,
    Du hast vollkommen Recht, es ist eine reine Textinterpretation und man fragt sich, warum wurden gerade hier keine detaillierten Angaben gemacht. Aber genau das sollte doch einmal abgeklärt werden.
    Dabei kann tatsächlich nur die PKV und Beihilfestelle behilflich sein, die es ja begründen können.

    Wenn hier Näheres bekannt ist, poste es mal. Interessiert bestimmt nicht nur mich.
    LG Renate

    #261190 Antworten
    Frida
    Teilnehmer

    Hallo Renate,

    das will ich sehr gerne tun.

    Liebe Grüße

    Frida

    #261191 Antworten
    Frida
    Teilnehmer

    Hallo,

    die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Gebührennummer 329 „Kontrolle nach chirurgischen Eingriff, als selbständige Leistung“ kann gemäß einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit pro Sitzung nur einmal berechnet werden, das hat mir so meine Krankenkasse mitgeteilt.

    Kommentare zu der GOZ sind wohl grundsätzlich nicht rechtlich relevant!

    Liebe Grüße

    Frida

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