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GKV Beteiligung ab 2005
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Thema
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Soweit ich es richtig verstehe, zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung ab 2005 „befundbezogene Festzuschüsse“, also z.B. für die „Versorgung einer Zahnlücke“, egal mit was die Versorgung letztlich ausgeführt wird.
Wie ist nun der Fall zu beurteilen, wenn die Behandlung mit der Zahnextraktion und Setzung des Implantats sagen wir im Oktober 2004 beginnt und nach der Einheilphase dann erst im Frühjahr 2005 mit Anfertigung und Einsetzen des eigentlichen Zahnersatzes endet.
Wäre hier ein Zuschuss der GKV vorstellbar?MfG, Arne