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gebrochener Zahn/Röntgenbelastung

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    Thema
  • #282529 Antworten
    Marianne
    Gast

    Sehr geehrtes Team,
    1. vor 9 Monaten wurde in meinem Oberkiefer (14) ein Zahn wurzelbehandelt. Dieser ist jetzt leider gebrochen, allerdings nur eine der beiden Wurzelspitzen. Der außen sichtbare Teil des Zahns steht noch, der innere wurde verfüllt – nach Aussage meines ZA nur provisorisch.
    Ich komme mit der momentanen Situation eigentlich recht gut zurecht (vor allem optisch) und frage mich daher, ob es unbedingt notwendig ist, den Zahn komplett zu ziehen?
    2. Mit Wurzelbehandlung und Zahnbruch wurde dieser Zahn in den letzten 9 Monaten schon 4mal geröntgt. Wie oft werde ich bei einem möglichen Implantat jetzt hier nochmals geröntgt? Ist soviel nicht schädlich?
    Wem gehört eigentlich das Röntgenbild? Kann ich es vom Implantologen für eine eventuelle Zweitmeinung eines weiteren Implantologen verlangen?
    Im Voraus danke für Ihre Auskunft.
    Marianne

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  • #282530 Antworten
    monika
    Gast

    Hallo Marianne

    Das Röntgenbild gehört Dir und muß Dir auf Wunsch gegeben werden.

    Gruß Moni

    #282531 Antworten
    Marianne
    Gast

    Meine erste Frage möchte ich nochmals einem Fachkundigen ans Herz legen: Muß ein wurzelbehandelter Zahn, der an einer der beiden Wurzelseiten gebrochen und verfüllt ist und mit der anderen Seite noch sehr gut steht, wirklich gezogen werden? Oder schiebe ich da nur ein Problem vor mir her? Ich kann mit dem Zahn momentan nämlich sogar Brotrinde beißen.
    Liebe Monika, sehr geehrter Herr Jensen, vielen Dank an Sie, daß Sie sich schon um eines meiner Probleme angenommen haben.
    Herzliche Grüße
    Marianne

    #282532 Antworten
    zahedi
    Administrator

    wenn der Zahn an den Wurzelsspitzen entzündungsfrei ist und der Restzahnsubstanz genügend Halt für eine Überkronung bietet (lässt sich von hier aus nicht beurteilen), kann der Zahn durch eine Krone erhalten werden.
    Gruß
    B. Zahedi

    #282533 Antworten
    sven
    Gast

    falsch! bietet der zahn noch genügend (sichtbare) substanz, so ist keine krone erforderlich, der zahn kann mit einem adhäsiv befestigten aufbau aus keramik besser erhalten werden, da hier die gesunde substanz erhalten bleibt. für eine krone muss vom zahn sehr viel beschliffen werden, was dazu führen kann, dass eben nicht mehr genug halt da ist, man muss dann eine verankerung über einen stift in der wurzel vornehmen und den zahn dann wieder mit einer krone aufbauen. dies wäre das vorgehen, wenn eben nicht mehr genug (sichtbare) zahnsubstanz vorhanden ist. merke: eine krone opfert fast immer unnötig gesunde substanz.

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024