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garantie

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  • #257545 Antworten
    mecki
    Teilnehmer

    Hallo!

    Vor fast 2 Jahren bekamp ich eine Brücke. Nachdem ich selber festgestellt hatte, dass etwas darunter entzündet ist bin ich zu einem anderen Zahnarzt gegangen, da meiner keinen Termin frei hatte.
    Nach Röntgenaufnahmen zu urteilen säße die Brücke zu dicht auf dem Kieferknochen, sagte mir der neue Arzt. Die Brücke müsste herunter, da das Zahnfleisch chronisch entzündet wäre und allmählich schwinden würde.
    Die Brücke wurde damals von meiner gesetzl. Krankenkasse gezahlt.
    Heute bin ich Selbstzahlerin mit Beihilfeanspruch.

    Ich habe nun folgende Fragen:
    – Fällt das noch unter Garantie?
    – Muss die Brücke wirklich herunter und durch eine neue ersetzt werden?
    – Muss die neue Brücke von meinem alten Zahnarzt eingesetzt werden, wenn ich auf keinen Kosten sitzen bleiben will?
    – Müsste ich ggf. einen Gutachter selber zahlen? Die Beihilfe hat schon abgelehnt.
    – Kann ich mich an die Krankenkasse von damals wenden, oder haben die da nichts mehr mit zu tun?

    Vielen Dank!
    Mecki

    #257546 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    es besteht eine 2jährige Gewährleistung auf Zahnersatz, der im Rahmen der gesetzlichen KK eingegliedert wurde. Wenden Sie sich an Ihre damalige KK, die kann ein Gutachterverfahren (für Sie kostenfrei) einleiten.
    Gruß
    B. Zahedi

    #257547 Antworten
    mecki
    Teilnehmer

    Danke, aber die damalige KK lehnt die Zahlung eines Gutachters ab.
    Mein ehemaliger Zahnarzt sagte mir übrigens gestern, dass er noch nie gehört hätte: eine Brücke sitzt zu tief auf dem Knochen.
    Schuld an meinen Problemen wäre wahrscheinlich eine Wurzelfüllung – die Wurzelspitzen müssten vermutlich abgeschnitten werden.

    Nun habe ich zwei Meinungen und werde eine dritte einholen.

    Vielleicht melde ich mich dann noch einmal.
    Erst einmal herzlichen Dank.
    LG Mecki

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Letzte Aktualisierung am Dienstag, 13. August 2024