Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

 


Frage zur Rechnung/Implantat

  • Ersteller
    Thema
  • #280433 Antworten
    Katrin
    Gast

    Ich bekomme derzeit ein Implantat und habe eine Teilrechnung erhalten.
    Danach wird eine von einer wohl speziell
    ausgebildeten Zahnarzthelferin geleistete
    „Implantathygieneunterweisung“ nach 619 a
    sowie von dieser alle 3-4 Wochen durchgeführte Kontrollen der Schraube nach Ä1 mit jeweils 2,3 fachem Satz abgerechnet.
    Der Zahnarzt sieht mich bei diesen Terminen nicht selbst.
    Hat jemand eine Idee, ob das so korrekt ist?
    Gruß. Katrin

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  • Autor
    Antworten
  • #280434 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    im Endeffekt geht es darum, ob der eingesetzte Betrag im Verhältnis zu der erbrachten Leistung steht. Sind das die einzigen Leistungen? Nur während der Einheilphase? Oder geht es auch um die Zeit nach dem der Zahnersatz fertig ist?
    Haben sie das Gefühl, dass das so nicht stimmt?
    Gruß
    B. Zahedi

    #280435 Antworten
    a.b.
    Gast

    … GOÄ 1 läst sich nur bei einem persönlichen Arztkontakt. Das Ä setzen Zahnärzte vor die jeweilige Ziffer, wenn sie ärztliche Leistungen abrechen möchten.
    D.h. Die ziffer darf nicht berechnet werden, da es sich hierbei um eine ärztliche (hilfsweise Zahnärztliche Leistung) handelt. Zudem ist die 1 eine Beratungsziffer.
    Bei der GOÄ 619 bezeichet das “ a “ eine analog Bewertung. Hier geht es um einen Atemtest. Aber auch dies ist eine Ärztliche Tätigkeit.
    MFG
    A. B.

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Antwort auf: Frage zur Rechnung/Implantat
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