Hallo RS,
ob und wann die GOÄ-Nummer 2675 neben 9100 GOZ angesetzt werden darf, weiß ich nicht. Dass der Verband der privaten Krankenversicherer das generell ablehnt, habe ich zwar gefunden, aber keine einschlägigien Gegenargumente (es gibt Seiten, die entsprechende Abrechnungstipps für Zahnarztpraxen versprechen, aber nur gegen Bares).
Ich selbst bin gesetzlich krankenversichert, habe aber auch noch eine private Zusatzversicherung von 50 Prozent.
Bei den 2 Computertomographien, die bei mir im Verlauf meiner „Implantatekarriere“ gemacht wurden, hat die Zusatzversicherung beim ersten Mal geleistet (vielleicht versehentlich), jedoch beim zweiten Mal nicht.
Wenn man für solchen -gemessen an den Gesamtkosten – „Kleinkleckerskram“ eine Erstattung durchsetzen will, wird man ggf. nicht um eine Klage herumkommen.
Ich habe dazu andere Ideen:
1. Um nähere Erläuterungen und eine weitere Überprüfung zu bitten, kostet außer dem Porto nichts.
2. Falls die CT nur ein Plan ist und noch nicht durchgeführt wurde (was ich kaum zu hoffen wage), könnte es sich sogar lohnen, Preise zu vergleichen!
Mein Zahnarzt war, bevor er kürzlich tatsächlich ein eigenes Strahleninstitut für Kopfaufnahmen gegründet hat, immer auf der Suche nach Orten, an denen die Aufnahmen mit den modernsten und strahlenärmsten Apparaten durchgeführt wurden. So kam es dazu, dass er mich beim ersten Mal in eine Praxis für Kiefer- und Gesichtschirurgie in der Nachbarstadt schickte und beim zweiten Mal in ein einem Krankenhaus angegliedertes Strahleninstitut an einem anderen Ort. Das erste Mal war mehr als doppelt so teuer wie das zweite Mal!
3. Die Kosten Ihrer Behandlung sollten Sie,falls Sie insgesamt auf größeren Beträgen „sitzenbleiben“, wie es bei mir der Fall war, unbedingt (sofern Sie nicht aus irgendwelchen Gründen so gut wie keine Lohnsteuer zahlen müssen), als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend machen!
Es wird zwar ein einkommens- und familienstandsabhängiger „zumutbarer Eigenanteil“ abgezogen, aber zumindest für mich hat es sich gelohnt: der Staat hat sich tatsächlich auf diese Weise an meinen Ausgaben für meine Zähne beteiligt. Das kann ein Trost für Streichungen der Krankenversicherung sein.
Übrigens habe ich sofort nach Erhalt der entsprechenden Steuerbescheide Einspruch gegen den Abzug der „zumutbaren Eigenbeteiligung“ eingelegt mit der Bitte, eine Entscheidung darüber bis zum Abschluss einiger derzeit anhängiger Gerichtsverfahren zu der Frage, inwieweit dieser Abzug verfassungsgenäß ist, zurückzustellen.
Meine Hoffnungen sind da nicht sehr groß, aber man will ja nichts versäumen.
Vielleicht ist es noch bis nächstes Jahr nicht entschieden, dann würde ich Ihnen das für den Steuerbescheid für 2013 auch empfehlen.
Zufällig verfüge ich über die Möglichkeit, den Fortgang der steuerlichen Seite der Angelegenheit im Auge zu behalten und werde an dieser Stelle gerne über den Ausgang berichten.
Freundliche Grüße
Nachtigall