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CT-Planung für 8 Implantate

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  • Dieses Thema hat 12 Antworten sowie 17300 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 11 Jahren, 7 Monaten von Björn Barlinn aktualisiert.
  • Ersteller
    Thema
  • #307675 Antworten
    RS
    Gast

    In allen 4 Kieferhälften sollen Implantate gesetzt werden ( 8 Stück )

    Unter versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für Zahnersatz ( Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate – jedoch nicht für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen ) einschließlich Vor- und Nachbehandlung und Reparaturen.

    Die Zusatzversicherung lehnt die Kotenübernahme für die CT ab. Ebenso die Ä2675, da sie nach GOZ Kapitel K als Komplexleistung mit der GOZ 9100 abgegolten ist.

    Ist das alles so richtig, und wann ist die Ä2575 angezeigt ?

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  • Autor
    Antworten
  • #307676 Antworten
    RS
    Gast

    Sorry, muss natürlich immer Ä2675 heißen.

    #307677 Antworten
    Nachtigall
    Gast

    Hallo RS,

    ob und wann die GOÄ-Nummer 2675 neben 9100 GOZ angesetzt werden darf, weiß ich nicht. Dass der Verband der privaten Krankenversicherer das generell ablehnt, habe ich zwar gefunden, aber keine einschlägigien Gegenargumente (es gibt Seiten, die entsprechende Abrechnungstipps für Zahnarztpraxen versprechen, aber nur gegen Bares).

    Ich selbst bin gesetzlich krankenversichert, habe aber auch noch eine private Zusatzversicherung von 50 Prozent.
    Bei den 2 Computertomographien, die bei mir im Verlauf meiner „Implantatekarriere“ gemacht wurden, hat die Zusatzversicherung beim ersten Mal geleistet (vielleicht versehentlich), jedoch beim zweiten Mal nicht.
    Wenn man für solchen -gemessen an den Gesamtkosten – „Kleinkleckerskram“ eine Erstattung durchsetzen will, wird man ggf. nicht um eine Klage herumkommen.

    Ich habe dazu andere Ideen:

    1. Um nähere Erläuterungen und eine weitere Überprüfung zu bitten, kostet außer dem Porto nichts.

    2. Falls die CT nur ein Plan ist und noch nicht durchgeführt wurde (was ich kaum zu hoffen wage), könnte es sich sogar lohnen, Preise zu vergleichen!
    Mein Zahnarzt war, bevor er kürzlich tatsächlich ein eigenes Strahleninstitut für Kopfaufnahmen gegründet hat, immer auf der Suche nach Orten, an denen die Aufnahmen mit den modernsten und strahlenärmsten Apparaten durchgeführt wurden. So kam es dazu, dass er mich beim ersten Mal in eine Praxis für Kiefer- und Gesichtschirurgie in der Nachbarstadt schickte und beim zweiten Mal in ein einem Krankenhaus angegliedertes Strahleninstitut an einem anderen Ort. Das erste Mal war mehr als doppelt so teuer wie das zweite Mal!

    3. Die Kosten Ihrer Behandlung sollten Sie,falls Sie insgesamt auf größeren Beträgen „sitzenbleiben“, wie es bei mir der Fall war, unbedingt (sofern Sie nicht aus irgendwelchen Gründen so gut wie keine Lohnsteuer zahlen müssen), als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend machen!
    Es wird zwar ein einkommens- und familienstandsabhängiger „zumutbarer Eigenanteil“ abgezogen, aber zumindest für mich hat es sich gelohnt: der Staat hat sich tatsächlich auf diese Weise an meinen Ausgaben für meine Zähne beteiligt. Das kann ein Trost für Streichungen der Krankenversicherung sein.

    Übrigens habe ich sofort nach Erhalt der entsprechenden Steuerbescheide Einspruch gegen den Abzug der „zumutbaren Eigenbeteiligung“ eingelegt mit der Bitte, eine Entscheidung darüber bis zum Abschluss einiger derzeit anhängiger Gerichtsverfahren zu der Frage, inwieweit dieser Abzug verfassungsgenäß ist, zurückzustellen.
    Meine Hoffnungen sind da nicht sehr groß, aber man will ja nichts versäumen.
    Vielleicht ist es noch bis nächstes Jahr nicht entschieden, dann würde ich Ihnen das für den Steuerbescheid für 2013 auch empfehlen.
    Zufällig verfüge ich über die Möglichkeit, den Fortgang der steuerlichen Seite der Angelegenheit im Auge zu behalten und werde an dieser Stelle gerne über den Ausgang berichten.

    Freundliche Grüße
    Nachtigall

    #307678 Antworten
    Dr.Thilo Fechtig
    Teilnehmer

    Hallo

    weniger Strahlung, da völlig andere und modernere Technik hat immer das DVT (Digitale oder auch Dentale Volumen Tomographie) und kann als „Kiefer CT“ des Zahnarztes bezeichnet werden.

    Zur Abrechnung, anerkannt sind folgende Positionen:
    Ä 5370 = Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs

    Ä5377 = Zuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion

    Ä2675 = Vestibulumplastik hat nichts mit GOZ 9100 zu tun

    Die Vestibulumplastik ist eine Eingriff, der nie zusammen mit dem Knochenaufbau gemacht wird. Durch diesen Eingriff wird das Zahnfleisch um das Implantat herum stabilisiert, damit es später nicht zu Entzündungen kommen kann und die Wange nicht am Implantatpfosten „scheuert“.

    Gruss
    Dr.Fechtig, Dr. Starke und Kollegen
    bei Waldshut / Süddeutschland

    #307679 Antworten
    RS
    Gast

    Ich möchte mich bei Nachtigall und Dr. Fechtig bedanken.

    Die CT wurde schon gemacht( €243,93 )

    Auf die Ä2675 bei 4 Knochenaufbauten werde ich verzichten. ( €455,76 )

    Mal hören wie sich die Praxis dazu verhält.

    #307680 Antworten
    Nachtigall
    Gast

    Nun, Dr. Fechtig hat das mit Gebührenziffer 2675 GOÄ wunderbar erklärt und der erste Gedanke hätte natürlich sein müssen, dass Ihr Behandler auch in der Lage sein sollte, der Krankenversicherung die Zusammnhänge zu erklären bzw. ggf. seinen Heil- und Kostenplan abzuändern.

    Meine erste Kopfaufnahme kostete 256,53 EUR und enthielt die von Dr. Fechtig angegebenen GOÄ-Ziffern 5370 (1,8fach) für die computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich und 5377 (CT-Zuschlag 1,0fach). Sie wurde zum Zwecke prädiagnostischer Diagnostik im Vorfeld eines Knochenaufbaus im Oberkiefer angefertigt und, wie bereits erwähnt, von der Zusatzversicherung erstattet.

    Von der zweiten Aufnahme habe ich keine Rechnung mehr, aber vom Betrag her (116,57 EUR) wird es wohl der Einfachsatz der Gebührenziffer 5370 GOÄ gewesen sein.
    Und diese diente dem Zweck, eine Bohrschablone für die computergesteuerte Implantation von 6 Implantaten im Oberkiefer zu erstellen.

    Keine Ahnung, ob die verschiedene Zielrichtung eine verschiedene Behandlung durch die Krankenversicherung rechtfertigte.

    Viel Erfolg und möglichst geringe Verluste!

    Nachtigall

    #307681 Antworten
    RS
    Gast

    Da die Behandlerin nicht bereit ist ihr Behandlungskonzept zu ändern wurde die CT ausgehändigt.

    Nächste Woche ist ein Besprechungstermin in einer anderen Praxis.

    #307682 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    wenn Sie jetzt glauben, alles richtig gemacht zu haben, dann gehen Sie ruhig in eine andere Praxis. Ich finde es richtig, dass die Behandlerin auf dem Konzept besteht, weil sie da absolut richtig liegt. Na klar können Sie jetzt von Praxis zu Praxis tingeln, bis Sie genau das zu hören bekommen, was Sie wollen. Gewissen- und ahungslose Zahnärzte gibt es wie Sand am Meer. Man muss sich immer die Frage stellen, sparen Sie letzten Endes etwas, oder zahlen Sie nachher nicht drauf, wenn die Nacharbeiten anfangen. Das ganze Forum ist voll von enttäuschten Patienten, weil elementare Dinge bei der implantologischen Versorgung missachtet wurden. Und falls Sie noch wissen wollen, was Nacharbeiten in meiner Praxis bedeutet: Alles raus und von vorne anfangen!!!
    Mit besten Grüßen
    Dr. Kai Zwanzig

    #307683 Antworten
    Nachtigall
    Teilnehmer

    Lieber Dr. Zwanzig,

    soll das bedeuten, dss Sie Dr. Fechtig nicht darin zustimmen, dass die Gebührenziffer für die Vestibulumplastik nicht schon im Zusammenhang mit einem Knochenaufbau berechnet werden darf?

    Freundliche Grüße
    Nachtigall

    #307684 Antworten
    RS
    Gast

    Mein Freund hatte vor wenigen Wochen in der dortigen Praxis im Oberkiefer beidseitig Sinuslift.Weniger als eine Woche später wurde erst eine Seite, 3 Tage später die andere Seite jeweils über eine Stunde nachoperiert. So toll stelle ich mir das Behandlungskonzept nun doch nicht vor. Er war 16 Tage arbeitsunfähig. Tolle Verstibulumplastik, falls sie überhaupt gemacht wurde. Abgerechnet schon.

    Sinuslift rechts und links über 3 Stunden OP. Nachoperation links über 1 Stunde, 3 Tage später auch rechts über 1 Stunde.

    Nun ja, da wurde auch einiges geboten. Für so viel OP-Zeit muss man ja auch gerne bereit sein etwas mehr zu zahlen.

    Dieses Vollprogramm möchte ich mir gerne ersparen.

    #307685 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    ich weiss nicht genau, was die Kollegin da geplant hat, aber das ist ja auch egal. Natürlich hat Dr. Fechtig recht, dass die Vestibulumplastik eigentlich nix mit dem Knochenaufbau zu tun hat. Vielleicht wurde einfach nur eine etwas verwirrende Gebührenziffer gewählt; ich denke, die Kollegin will damit einen besonderen Wundverschluss liquidieren, denn man muss bei großen Knochenaufbauten sehr viel Weichgewebe mobilisieren, um das ganze nachher wieder zunähen zu können. Ich setzte eine ähnliche Ziffer an, die Ä2382 als Analogposition, da wir sehr hohen Aufwand bei der Lappenpräparation betreiben, fast alles splitten (das Weichgewebe) und nachher mehrschichtig mikrochirurgisch vernähen.
    Nach einer Woche etwas so lange nachoperieren zu müssen, finde ich allerdings etwas merkwürdig!!!
    MfG
    Dr. Kai Zwanzig

    #307686 Antworten
    RS
    Gast

    Guten Abend,

    das alles hat ja auch noch eine Vorgeschichte.

    Ich bin neuer Patient in dieser Praxis, und kam mit dem Wunsch nach einer Implantatversorgung im Seitenzahnbereich. Es sollten alles Kronen auf Implantate werden. Es wurde eine Röntgenaufnahme gemacht, und ein Behandlungsplan geschrieben, als Regelversorgung( herausnehmbare Prothese im Seitenzahnbereich).

    Ich bemägelte den Plan. Im Vorgespräch waren es noch 7 oder 8 Implantate für Kronen, da meine Versicherung über 85% der Kosten übernimmt ist mein Eigenanteil sehr überschaubar.

    Der nächste Plan war Brücken auf Implantate. Diese Versorgung hatte ich auch nicht gewünscht, sondern Kronen.

    Da kein weiterer Plan erstellt wurde, brach abbrach ich die versuchte Behandlung ab. Meine Zahnärztin schien sehr erleichtert.

    Demnächst habe ich einen Termin beim Kieferchirurgen.

    #307687 Antworten
    Björn Barlinn
    Gast

    [quote=“Dr.Thilo Fechtig“]
    Hallo

    weniger Strahlung, da völlig andere und modernere Technik hat immer das DVT (Digitale oder auch Dentale Volumen Tomographie) und kann als „Kiefer CT“ des Zahnarztes bezeichnet werden.

    Zur Abrechnung, anerkannt sind folgende Positionen:
    Ä 5370 = Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs

    Ä5377 = Zuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion

    Ä2675 = Vestibulumplastik hat nichts mit GOZ 9100 zu tun

    Die Vestibulumplastik ist eine Eingriff, der nie zusammen mit dem Knochenaufbau gemacht wird. Durch diesen Eingriff wird das Zahnfleisch um das Implantat herum stabilisiert, damit es später nicht zu Entzündungen kommen kann und die Wange nicht am Implantatpfosten „scheuert“.

    Gruss
    Dr.Fechtig, Dr. Starke und Kollegen
    bei Waldshut / Süddeutschland
    [/quote]

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