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Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei Misserfolg??

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  • #307573 Antworten
    Minka
    Gast

    Ist ein es rechtlich zulässig und üblich, dass mein Zahnarzt in der Einverständniserklärung zur Versorgung von zahnärztlichen Implantaten von mir verlangt, eine Klausel zu unterschreiben, die einen Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei Misserfolg eines Implantates vorsieht?

    Dies wurde mir jetzt zwei Tage vor dem Implantationstermin zu Unterschrift vorgelegt!

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  • Autor
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  • #307574 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    natürlich kann man in einen Vetrag reinschreiben was man will! Bei sämtlichen operativen Eingriffen haben Sie aber generell keinen Anspruch auf Erfolg. Schadensersatz kann nur eingefordert werden, wenn man dem Arzt einen Fehler in der Behandlung nachweisen kann, was bei OPs sehr schwer ist, ausser man lässt eine Videokamera mitlaufen.
    Ein guter Arzt weiss aber auch, wenn er einen Fehler gemacht hat, dass er diesen auszubügeln hat.
    Ich wünsche Ihnen alles Gute und beste Grüße aus Bielefeld
    Dr. Kai Zwanzig
    Spezialist Implantologie

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Antwort auf: Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei Misserfolg??
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