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Abrechnung bei Abbruch der Behandlung

implantate.com Forum Forum Abrechnung bei Abbruch der Behandlung

  • Dieses Thema hat 10 Antworten sowie 4889 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 8 Jahren von HOGO aktualisiert.
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  • #253679 Antworten
    HOGO
    Teilnehmer

    Habe mich entschlossen, die Behandlung für die prothetisch Versorgung abzubrechen. Bin auf einen Zahnarzt hereingefallen, der mir anfangs verschwiegen hat, dass er keine Erfahrung bei der prothetischen Versorgung eines kompletten OK, kleinteilig, und teilweise des UK (34-37, 44-47) auf Impl. hat. 8 Impl. im OK, jeweils 2 im UK.
    Die Abdrücke stimmten nicht, die Bisshöhenbestimmung nicht (1x vorgenommen, dann falsch, 2. Bisshöhennahme, falsche Abbindezeit, so dass das Provisorium mit runter gerisssen wurde u. in Abformmasse steckte, außerdem später Bisshöhe bei Gerüsteinprobe falsch, mehrere Brückenglieder im UK völlig unvollständige Okklusion, heftig auf die Wangenschleimhaut gebissen, ständig Termine, die für 1,5 Std. Dauer geplant waren, wurden um 2 bzw. 3 Std. überzogen (!), weil der Behandler ungeschickt u. ungeübt war: Abutments fielen ihm mehrmals aus der Hand bzw. hätte ich fast verschluckt (!), die Gingivaformer zu fest gedreht, Schlüssel nicht passend, Schrauben nicht rein gekriegt oder losgekriegt, in den Mund gefallen, Zahnfleisch platt gedrückt (Abrasio), Zahnfarbe unpassend usw., usw.. Brauchte für die einzelnen Schritte unglaublich lange. Viel mit Ausprobieren.

    Das ZrO2-Gerüst mit den Zähnen im OK u. UK total klobig, Backenzähne alle sehr tief (dick. Hatte einen altes Gipsmodell mit Vollbezahnung, dazu extrahierte Frontzähne als Vorlage, Fotos mit Vollbezahnung. Backen- u. Frontzähne waren früher deutlich kleiner und nicht so dick. Also gute ästhetische Vorlagen für das ZL. Man hatte versprochen, Zahnform und Zahnaufstellung nachzubilden. Das war absolut nicht der Fall. Keine individuellen Zähne, sondern konfektionierte. Das Gesicht wirkte alt u. eingefallen.

    Habe sofort gesagt, dass das Gerüst ästhetisch absolut nicht akzeptabel ist u. ich das nicht abnehmen werde. Funktionell wars auch nicht einwandfrei. Es sollten keine neuen Abdrücke gemacht werden, sondern gleich beim Folgetermin eine erneute Gerüsteinprobe mit den alten nachgebesserten Teilen. Eine Frechheit bei einem hochwertigen vollkeramischen, verschraubten ZE, der Einiges kosten sollte, wenn bei den Abdrücken geschlampt wird!
    Alles in Allem konnte ich nicht erkennen, dass dabei ein guter ZE herauskommt. Auf ewige Nachbesserungen lasse ich mich bei dem Preis nicht ein.Etwaige Spätfolgen (CMD etc.) oder Folgekosten auch nicht.

    Frage: sehe nicht ein, dass ich den erhöhten Zeitaufwand, der allein durch die Ungeübtheit u. auch Ungeschicklichkeit (auch Redseligkeit), zeitl. Fehlkalkulation u. falsche Selbsteinschätzung des Behandlers zustande kommen, bezahlen soll. Sind Faktoren über 2,3 o.ä. gerechtfertigt, wenn der Zahnarzt versucht, diesen Zeitaufwand in Rechung zu stellen? Impl. stehen gut, ansonsten meinerseits keine weiteren Probleme. Aber eben eine komplexe Suprakonstruktion. Man konnte sehen und merken, das es an Erfahrung fehlte. Auch beim ZL. Fühle mich hinters Licht geführt und habe Konsequenzen gezogen.Vielen Dank für eventuelle Antworten. Gern von jemandem, der sich bei Honorarabrechnungen von Privatleistungen auskennt!

    #253680 Antworten
    Anonym
    Gast

    Hallo,

    da scheint ja Einiges schief gelaufen zu sein.

    „Beendet der Patient die Behandlung durch Kündigung vorzeitig, wozu er berechtigt ist, so hat er – außer in den Fällen der Unzumutbarkeit die Fortsetzung der Behandlung – das Nichterreichen einer befriedigenden Eingliederung von Zahnersatz überwiegend selbst zu vertreten“.

    Hier würde nun die Unzumutbarkeit zu beweisen sein!

    Ich würde immer zuerst das Gespräch mit dem Behandler suchen. Vielleicht kann man sich ja einigen. Wenn nicht, dann würde mich mein direkter Weg zum Gutachter führen.

    Viel Erfolg!

    #253681 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Hier wird man fündig:
    Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz
    http://www.bagp.de/dokumente/bagp/zbroschu__rebagbp2015.pdf

    viel Erfolg!

    #253682 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    Wie ich sehe, wurde mein Link entfernt. Dann versuche ich es mal anders. Sehr nützliche Informationen für den Patienten gibt es in der Broschüre:
    „Informationen rund um die Versorgung mit Zahnersatz“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der patientInnenstelle (BAGP). Einfach googlen!

    Viel Erfolg!

    #253683 Antworten
    admin
    Teilnehmer

    Hallo,
    wir haben die Broschüre durchgesehen. Sie ist voller sachlicher Fehler und keinesfalls empfehlenswert.

    #253684 Antworten
    HOGO
    Teilnehmer

    Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.

    Der entsprechende Gesetzestext ist mir geläufig und sagt eigentlich alles über die Gewichtsverteilug aus. Das mit der mir bekannten Beweislastumkehr ebenfalls. Der Zahnarzt antwortet auf mein Schreiben nicht und dort gehe ich auf keinen Fall noch mal hin. Würde er ja ebenfalls wieder berechnen.

    Der Zahnarzt in Hamburg wird alles seiner Abrechnungsfirma (mit Profi-Anwälten) übergeben und ist dann Zeuge und kein Angeklagter, wenn das Honorar angefochten wird. Mit einer ca. 70%igen Erfolgsquote für den Zahnarzt. Ist doch klar, dass der Zahnarzt nie und nimmer zugeben wird, dass er nicht versiert genug war und selbst den vermehrten Zeitaufwand verursacht hat.

    Die Kosten für ein übliches Gefälligkeitgutachten machen sich für die beiden überlangen Termine nicht bezahlt. Vor Gericht zu gehen habe ich gar keine Lust, da so gut wie aussichtslos. Das Recht liegt wie meist aufseiten des Zahnarztes. Wenn nicht, dann müsste es zu sehr groben Fehlern gekommen sein, um Recht zu bekommen. Und selbst dann liegt es ja immer am Patienten, wenn was nicht rund läuft, angeblich schwierige Mundverhältnisse, erschwerte Bedingungen. Es ist ein Leichtes für den Zahnarzt dem zumeist sachunkundigen Richter etwas vorzumachen.

    Meine Frage lautete ja nur, in wieweit der Zahnarzt den selbstverursachten Zeitauwand bei 2 Terminen von 2 und von 3 Stunden überhaupt abrechnen darf, da lediglich 1,5 Std angesetzt waren. Wenn das so einfach ginge, dann könnten Zahnärzte ja einfach endlos herumwurschteln und sich das bezahlen lassen.

    Mich interessiert außerdem, ob der erhöhte Zeitaufwand über Faktoren abgerechnet wird. Bezahlen werde ich die einzelne „Leistung“ schon, aber nicht einfach jeden angegeben Zeitaufwand. Dieser muss doch in Relation zum gewöhnlich dafür benötigtem Zeitaufwand stehen (wenn vonseiten des Patienten nichts dazukommt). oder sich an bei der Terminierung vereinbarten Zeitdauer halten. Es kann doch nicht sein, dass ich vorab so keine Möglichkeit hatte die zu erwartenden Behandlungskosten abzuschätzen. Schließlich muss ich vorher mit den Kosten einverstanden sein. 1,5 Std waren für mich kostenmäßig o.k., nicht aber 3,5 Std.

    Die Rechtmäßigkeit meines Behandlungsabbruchs interessiert mich nicht die Bohne. Ich bin so frei. Das war reine Gefahrenabwehr. Sonst hätte ich nämlich tatsächlich „das Nichterrreichen einer befriedigenden Eingliederung von ZE“ erlebt, das ich „überwiegend selbst zu vertreten“ gehabt hätte! In der Tat! Halbe Sachen sind mit mir nicht zu machen.

    Noch zu ergänzen: es handelte sich lediglich um das Mock up, was eingebaut wurde. Dieselbe Prozedur von 3,5 Std. wollte der Zahnarzt mir mit dem nachgebesserten Mock up beim Folgetermin noch mal zumuten. Weil die Gingivaformer vertauscht wurden, sitzt jetzt das Provisorium total schief und der Überstand vom Zement an den Impl. wurde auch nicht beseitigt. Wie jeder weiß, kann dies führen zu…Eine absolute Chaosveranstaltung!

    #253685 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    @ admin
    Was heißt hier voller Fehler? Nur weil ein Sachfehler drin ist, ist es nicht angebracht, die Broschüre pauschal zu verteufeln. Benennen Sie bitte die Fehler doch mal. In jeder Branche gibt es schwarze Schafe und der Zahnarztbranche würde sich einen großen Dienst erweisen, diese, die der Branche einen Imageschaden zufügt, zu identifizieren.

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und –Initiativen, kurz BAGP, wurde als einer von vier Verbänden für die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt (Wikipedia und Seite der BAGP). Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und Patientenvertretung. Die BAGP leistet gute Arbeit, das kann ich als geschädigter Patient ziemlich gut beurteilen.

    @ HOGO
    Dass du keine Lust auf den Gang vor Gericht hast, ist nachvollziehbar.

    Was die Rechnung angeht, würde ich mich an die Zahnärztekammer Hamburg wenden:
    https://www.zahnaerzte-hh.de/patienten.html
    Ich bin dort gut beraten worden und meine (private) Rechnung wurde durch die Intervention komplett annulliert.

    Ich würde gerne über E-Mail Kontakt mit dir aufnehmen um weiteres besprechen zu können. Wenn du dazu bereit bist, könntest du dir eine temporäre e-Mail-Adresse zulegen, sie hier im Forum posten, dann melde ich mich darauf. Ich kann hier nichts schreiben, weil mein Gerichtsverfahren läuft. PN kann man hier nicht austauschen.

    #253686 Antworten
    HOGO
    Teilnehmer

    Hallo Agnes,
    wünschte, es gäbe mehr erfolgreiche Patienteninitiativen und zwar reine Betroffenen-Initiativen.
    Wenn jemand einen Porsche kauft, wählt er auch ohne sich erklären zu müssen die Art der Ausstattung, die er möchte und geht davon aus, dass er mehrere Jahre daran einen Nutzen oder Freude hat, oder? (Thema Patientenselbstverständnis und Kundenorientiertheit)

    Zur Broschüre: habe nur kurz einmal reingeguckt. Nicht schlecht, eine grobe Orientierung. Ist doch klar, dass eine solche Broschüre und Initiativen nicht gern gesehen sind… Ob Fehler drin sind, konnte ich nicht so schnell sehen.

    Fürchte, dass es ein Missverständnis ist anzunehmen, es ginge der anderen Seite um Vermeidung von Imageschäden, wenn es um schwarze Schafe geht. Es gibt nach meiner Erfahrung nämlich im Selbstverständnis keine Imageschäden, wenn du weist, was ich meine.

    Vielen Dank für die Tipp mit der Hamburger Zahnärztekammer. Scheinen ja wohl keine Halben Sachen zu machen…

    Wie kommt es, dass du bereits seit 2008 hier im Forum bist? Wenn die Rechnung komplett annuliert wurde, warum gibt es dann noch ein Gerichtsverfahren?

    Wenn du dich mit mir austauschen möchtest, kannst du auch deine Mail posten! Hab im Moment keine temporäre Mail.

    #253687 Antworten
    Agnes
    Teilnehmer

    hallo HOGO,

    Die Broschüre ist gedacht als Orientierungshilfe für Patienten im Vorfeld von Behandlungen. Sie erhebt nicht den Anspruch, auf sämtliche Problemfelder rund um Zahnersatz einzugehen. Das kann eine Broschüre niemals leisten. Wo soll sich ein Patient unabhängige Information holen? Wo soll er etwas über seine Rechte erfahren?

    Andererseits möchte ich mich auch nicht über das Forum beschweren: es gibt hier zahnmedizinische „Einblicke“ , die sonst nirgends zu erhaschen sind. Das ist schon OK. Missstände müssen aber zur Sprache kommen dürfen, nur so können sie angegangen werden.

    Bei mir geht es nicht nur um eine annullierte Rechnung, das war nur ein kleines Steinchen in dem ganzen Desaster. Ich hatte 90 Behandlungen – für ein einziges Frontzahnimplantat. Das erste Implantat entzündete sich sofort, trotz Antibiotikum und antiseptischen Mundspülungen (Sofortimplantat). Es wuchs nicht ein. Dann wurde nachimplantiert. Das zweite musste explantiert werden unter großen Risiken. Wenn du magst, meine Geschichte ist – extrem gekürzt – nachzulesen unter:
    http://www.implantate.com/forum/diskussionsforum-zahnimplantate/falsch-sitzendes-implantat-nicht-durch-aufnahmen-darstellbar-41924/1/view.html?tx_mmforum_pi1%5Bfid%5D=2
    Ein Foto, was ich am 06.12.14 eingefügt hatte, habe ich entfernt, aber am 24.07.15 wieder eingefügt. Wegen dieser Gesamtbehandlung habe ich geklagt.

    Meine e-Mail-Adresse möchte ich hier nicht posten. Ich kann mir aber eine sog. „Wegwerf-E-Mail“ (temporäre e-Mail) zulegen, die nur 24 Stunden besteht. Danach erlischt sie automatisch. Wenn du darauf antwortest, dann können wir uns austauschen. Das schaffe ich heute aber nicht mehr, das mache ich morgen.

    Die „Kunst“ ist es, einen guten Zahnarzt zu finden. Es gibt sie, ich will beileibe nicht die ganze Zunft schlechtmachen. Jetzt habe ich einen Zahnarzt gefunden, den ich voll vertraue. Er ist anständig, ehrlich und qualifiziert. Ihm geht es immer in erster Linie um die Gesundheit, er bietet stets alle Behandlungsoptionen an und nimmt sich Zeit um alles bis ins Detail zu erklären. Gespräche finden immer auf gleicher Augenhöhe statt. So muss es sein.

    #253688 Antworten
    HOGO
    Teilnehmer

    Hallo Agnes,
    finde es gut, dass du so viel Engagement im Forum zeigst. Du musstest eine Menge durchmachen. Wenn ich deine Beiträge lese, sind gute Tipps dabei.
    Also hier meine Mail: schalke56@gmx.net
    Freue mich auf weitere hilfreiche Tipps von dir. Werde bei Interesse mal schildern, was ich in den letzen 2 Jahren an Erfahrungen sammeln musste, die ich hier nicht schildern kann….

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