Wie hoch ist Festzuschuss für eine Zahnprothese?

Das zahlt die Kasse 2023 für Zahn- bzw. Teilprothesen

Wenn eine Zahnprothese, also ein herausnehmbarer Zahnersatz geplant ist, gibt es von der Krankenkasse einen Zuschuss, der in seiner Höhe von einer festgelegten "Regelversorgung" abhängig ist. Wenn alle Zähne fehlen ist das der Zuschuss für eine Vollprothese. Bei vielen fehlenden Zähnen (Restzahnbestand)  kommt z.B. der Festzuschuss für eine Teilprothese zum tragen. Ob eine einfache Prothese oder eine teurere Zahnprothese auf Implantaten eingesetzt wird, ist unerheblich. Die Kasse muss den vorgeschriebenen Festzuschuss zahlen.

Den Festzuschuss gibt es für die Zahnlosigkeit, nicht für die Zahnprothese

2023: Festzuschüsse für Zahnprothesen gestiegen

Kassenpatienten können bei der augenblicklichen Inflation zumindest hier ein wenig aufatmen. Zum 1.1.2023 haben die gesetzlichen Krankenkassen Zuschuss zum Zahnersatz nach oben angepasst (siehe Tabelle unten).

Ohne Bonus liegt der Zuschuss bei 60%, mit einem über 5 Jahre lückenlos geführten Bonusheft bei 70% der Regelleistung. Nach 10 Jahren sind es 75%. Der Härtefall bekommt 100% der Regelleistung von der GKV erstattet.

Höherer Festzuschuss für ein Gebiss im Unterkiefer

Für einen zahnlosen Unterkiefer zahlt die Kasse etwas mehr, da der Aufwand höher ist, einer Prothese im Unterkiefer Halt und Funktion zu geben.

Festzuschuss-Nr. 4.2 zahnloser Oberkiefer für 2023

Zuschuss für eine Oberkiefer-Zahnprothese oder alternativ: implantatgetragener Zahnersatz bei Zahnlosigkeit.
60% 70% 75% Härtefall 
500,82€ 584,29€ 626,03€ 834,70€

Festzuschuss-Nr. 4.4 zahnloser Unterkiefer für 2023

Zuaschuss für eine Vollprothese im Unterkiefer oder alternativ: implantatgetragener Zahnersatz bei Zahnlosigkeit.
60% 70% 75% Härtefall
537,05€ 626,56€ 671,31€ 895,08€

Weitere Zuschüsse möglich

Bei Zahnprothesen kann man unter bestimmten Umständen noch mehr Geld von der Kasse bekommen: Bei einer "schwierig zu bestimmender Lagebeziehung" bis zu 100€ (Härtefall 133€), bei der Notwendigkeit einer Metallbasis sogar bis zu 141€ (Härtefall 188€).

Ausführliche Infos über die Festzuschüsse bei Zahnlosigkeit.

Wann gibt es den Festzuschuss für eine Teilprothese?

Wenn mindestens 4 Zähne vorhanden sind, aber so viele Zähne fehlen, dass Zahnbrücken nicht gefertigt werden dürfen, gibt es den Festzuschuss für eine Teilprothese:

  • Backenzahnlücke ab 4 Zähne nebeneinander
  • Frontzahnlücke ab 5 Zähne
  • Zahnlücken nebeneinander, in der mehr als 4 Zähne fehlen
  • Freiendsituation (alle Backenzähne fehlen)

Der Festzuschuss ist zudem kombinierbar. Wenn notwendig, gibt es zusätzlich den Kassenzuschuss für Kronen. Auch ein Kassenzuschuss für Teleskopkronen ist möglich. Sogar eine kleine Brücke im Frontzahnbereich ist mit einer Teilprothese der Backenzähne kombinierbar.

Klammerprothese auf Modell
Der Kassenanteil für eine Teilprothese 3.1, Klammerprothese (2023)
60% 70% 75% Härtefall
496,80€ 579,60€ 621,00€ 828,00€

Teleskopprothesen: dann gibt es den höheren Festzuschuss

Für eine Teilprothese, die durch Doppelkronen gehalten wird, gibt es den höheren Kassenzuschuss:

1. Auf beiden Seiten fehlen die Zähne hinter dem 1. Backenzahn oder noch früher: 2 Teleskopkronen werden bezuschusst. Wenn bei weiteren Zähne eine Überkronung nötig ist, aber eine Teleskopkrone zum besseren Halt der Zahnprothese gemacht wird, dann muss die Kasse hierfür den Zuschuss für eine Krone (evtl. plus Verblendung) bezahlen.

2. Es sind nur noch 3 oder weniger Zähne vorhanden: Teleskop-Festzuschuss für alle Zähne

3. Es gibt zusätzlich den Festzuschuss für eine Teilprothese (für die fehlenden Zähne)

Ausführliche Infos finden Sie unter: Richtlinien für den Festzuschuss von Teleskopprothesen.

Zahl der Zähne passt selten zu den Festzuschussrichtlinien für Teleskope

Kassenanteil bei einer Teleskopprothese (2 Doppelkronen, verblendet) bei Lückengebiss 2023

60% 70% 75% Härtefall
1.294€ 1.541€ 1.651€ 2.201€
Bei überkronungsbedürftigen Zähnen kann der Kronenzuschuss zzgl. Verblendung für weitere Teleskope in Ansatz gebracht werden

Kassenzuschuss für eine Zahnprothese mit maximal 3 Teleskopen (Restbezahnung), verblendet

60% 70% 75% Härtefall
1.780€ 2.077€ 2.225€ 2.967€

Festzuschuss für eine provisorische Vollprothese (als Interimsersatz)

Wenn noch Zähne vorhanden sind, diese aber alle gezogen werden müssen, dann kann sich der Kiefer danach sehr stark verändern.  In solchen Fällen kann eine provisorische Vollprothese für den Übergang (Interimsprothese, Interimsersatz) gefertigt werden, um die Abheilung abzuwarten. 

Dafür gibt es von der Krankenkasse einen eigenen Festzuschuss:

Festzuschuss 5.4 - Interimsprothese im zahnlosen Kiefer (2023)

Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer.
60% 70% 75% Härtefall 
421,42€ 491,65€ 526,77€ 702,36€

Interims-Zahnprothesen: Zuschuss für die Übergangslösung

Ein Interimsersatz ist ein Provisorium, um die Zeit zwischen Zahnverlust und endgültigem Zahnersatz zu überbrücken. Auch für diese Übergangszahnprothesen zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss.  Der richtet sich nach der Zahl der ersetzten Zähne: 1-4, 5-8 oder mehr als 8, aber nicht bei Zahnlosigkeit (s.o.).

Interimsersatz. Für den Übergang sollte es nicht so teuer werden.

Festzuschuss für Interims-Teilprothesen 2023

Festzuschuss 60% 70% 75% Härtefall
5.1 (bis 4 Zähne) 170,68€ 199,13€ 213,35€ 284,47€
5.2 (5-8 Zähne) 235,72€ 275,00€ 294,65€ 392,86€
5.3 (>8 Zähne) 306,70€ 357,82€ 383,38€ 511,17€

Weiterführende Informationen:

Kosten für ein Gebiss

Was kosten Implantate?

Kassenzuschuss bei einer Zahnlücke (Brücke/Implantat)

Härtefallregelung beim Zahnersatz 

Was zahlen die Krankenkassen für eine Klammerprothese? 

Literatur

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach § 57 Ab- satz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. April 2018

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 1/2021

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Literatur

Kassenzahnärztliche Gebührenordnung (BEMA)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Beträge nach § 57 Ab- satz 2 Satz 5 und 6 in den Abstaffelungen nach § 55 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 sowie Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zum 1. April 2018

Befundorientierte Festzuschüsse in der Zahnersatzversorgung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 1/2022

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