Um über dieses Thema zu informieren luden die Bundestagsabgeordneten Dr.
Rolf Koschorrek (CDU) und Ulrike Flach (FDP) am 26. Oktober zu einem
zweiten Parlamentarischen Abend in Berlin ein. Unter den rund 120
Teilnehmern aus Bundestag, Ministerien, Krankenkassen,
Betroffenenorganisationen, Verbänden und Vereinen sowie Zahnärzteschaft
waren der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, und
der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen, Hubert Hüppe, anwesend.
Dr. Imke Kaschke, stellvertr.
Vorsitzende der AG Behindertenbehandlung des BDO und Manager Healthy
Athlets der Special Olympics Deutschlands sowie Prof. Dr. Ina Nitschke,
Präsidentin der DGAZ, stellten die generellen Probleme sowie das
gemeinsam entwickelte AuB-Konzept vor. Pflegebedürftigkeit und
Behinderung erschweren die zahnärztliche Betreuung, sie erfordern mehr
Zeit, mehr Personal, oft Allgemeinanästhesie oder Sedation und
aufwändige Behandlungsplanungen.
Die Umsetzung des AuB-Konzepts
setzt zunächst voraus, dass der Gesetzgeber im SGB V einen
ordnungspolitischen Rahmen schafft. Ziel sei es, an die Regelungen der
IP in § 22 SGB V anzuknüpfen. Die Details zur Umsetzung in den
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 SGB V wären dann
hinsichtlich der Bewertung im Erweiterten Bewertungsausschuss
festzulegen. Der Gastgeber Dr. Rolf Koschorrek hofft darauf, in der
Politik den erforderlichen Druck aufbauen zu können. Im Vorfeld des
Parlamentarischen Abends fand ein Gespräch zwischen BZÄK/KZBV und der
Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Frau Dr. Carola Reimann (SPD),
MdB, statt, in welchem ebenfalls die Umsetzungsmöglichkeiten und
Perspektiven des Konzeptes diskutiert wurden.
Zweiter Parlamentarischer Abend in Berlin zum Konzept zur vertragszahnärztlichen ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (AuB-Konzept)
Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 02 November 2010