Wer beim Lachen schöne, strahlend weiße Zähne blitzen lässt, wirkt sympathisch und hat die Nase vorn. Das gilt für den privaten und immer mehr auch für den beruflichen Bereich. Tatsächlich haben Umfragen ergeben, dass bei Vorstellungsgesprächen gepflegte schöne Zähne mehr zu Buche schlagen als tolle Zeugnisse oder ein teures Outfit. Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zeigt deshalb Wege auf, wie man ein Loch im Zahn füllen kann, ohne dass später jemand sieht, dass da mal etwas war.
Zum Füllen eines Zahnlochs mit zahnfarbenen Materialien bieten sich zwei Alternativen an: Die herkömmliche Lösung, bei der Kunststoff direkt im Mund in das vorher von Karies gesäuberte Loch eingebracht wird und binnen kurzer Zeit aushärtet. Sollen größere Defekte langfristig versorgt werden, sind so genannte Einlagefüllungen (Inlays / Onlays) optimal. Diese werden im zahntechnischen Labor anhand einer Abformung der Kiefer in präziser Feinarbeit hergestellt und später mit speziellem Zement oder Kleber in den dafür vorbereiteten Zahn eingebracht.
Als Materialien für zahnfarbene Einlagefüllungen stehen Kunststoff und Keramik zur Verfügung, wobei Kunststoff nicht ganz so langlebig ist wie Keramik. Keramik dagegen zeichnet sich durch extrem lange Haltbarkeit aus und wird höchsten ästhetischen Ansprüchen gerecht. Der Farbton von Keramik kann der Tönung der Zähne genauestens angepasst werden, so dass später nicht mehr zu erkennen ist, dass es sich um einen gefüllten Zahn handelt.
Zur Lebensdauer von Einlagefüllungen kann der Patient selbst sehr viel beitragen; durch äußerst gewissenhafte Mundhygiene und professionelle Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis mindestens einmal im Jahr. Übrigens haben die Deutschen im Jahre 2004 vermehrt zu Zahn- und Mundpflegemitteln gegriffen, wie kürzlich der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel mitteilte.
Die Versorgung mit Einlagefüllungen ist eine reine Privatleistung und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese steuern nur den Betrag bei, der für eine Füllung aus Amalgam – im Frontzahnbereich auch aus Kunststoff – anfällt. Geltend machen kann man die Kosten allerdings als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer, wenn ein gewisser Grenzbetrag überschritten wird. Hierfür bietet die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein einen besonderen Service an: Unter www.zaek-sh.de/Patientenservice/ Patientenhotline/steuern kann jeder seinen persönlichen Grenzwert ermitteln.
Quelle: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein