Eine Entscheidung für einen Zahnarzt hänge zudem von
wesentlich mehr Faktoren als allein dem Preis – angegeben als
Auktionsangebot ohne genügend Hintergrundinformationen – ab. Der gesamte
Error! Post not found for word:zahn- und Mund-Zustand des Patienten ist dem mitbietenden Zahnarzt bei
einem anonymen Verfahren im Internet unbekannt. „Vor allem aber verliert
der Patient eine auf Kontinuität und Vertrauensverhältnis basierende,
gewachsene Beziehung zu seinem Zahnarzt“, betont Engel.
Allgemein umreißt der Heil- und Kostenplan nur die
geplante Behandlung. Mit diesen Informationen soll der Patient gemeinsam
mit seinem Zahnarzt verschiedene Behandlungsalternativen abwägen und
unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Kosten die
Behandlungsentscheidung treffen. Therapiealternativen sind abhängig von
den Wünschen und der Erwartungshaltung des Patienten, den gegebenen
Bedingungen im Mund, der medizinischen Prognose sowie den geeigneten
Materialien und den damit zu erwartenden Kosten.
Die Bundeszahnärztekammer legt besonderes Gewicht
auf den Patientenschutz: „Weder der Patient noch sein Heil- und
Kostenplan sind Waren. Der schleichenden Vergewerblichung des
Zahnarztberufs ist entschieden entgegen zu treten, auch wenn der BGH mit
seiner aktuellen Entscheidung hierfür Vorschub leistet“, unterstreicht
Engel.