Im Rahmen der Bundesversammlung wählten die Delegierten das neue Präsidium der BZÄK. Dabei wurde der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, in seinem Amt bestätigt. Ebenfalls bestätigt wurden die Vizepräsidenten Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und Prof. Dr. Christoph Benz. Dr. Thomas Breyer (Landeszahnärztekammer Sachsen) löste den bisherigen Vorsitzenden der Bundesversammlung Dr. Hans-Hermann Liepe in seinem Amt ab. Die beiden Stellvertreter des Vorsitzenden der Bundesversammlung, Dr. Wolfgang Grüner (Landes-)zahnärztekammer Baden-Württemberg) und Dr. Kai Voss (Zahnärztekammer Schleswig-Holstein) wurden in ihren Ämtern bestätigt.
Ein Hauptdiskussionspunkt war die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), hat sie doch eine sprichwörtlich existenzielle Bedeutung für die Zahnärzteschaft. Die Zahnarztpraxen leben nun seit fast einem Jahr mit der GOZ 2012 und deren Mängeln. Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer hält eine Verfassungsbeschwerde gegen den Erlass der GOZ 2012 aus sachlichen und politischen Gründen für notwendig und unterstützt zahnärztliche Kläger bei ihren Klagebemühungen.
Im politischen Teil der Diskussion beauftragte die Bundesversammlung den BZÄK-Vorstand, die laufenden Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die novellierte GOZ 2012 aktiv und nachhaltig zu unterstützen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gab im Rahmen der Bundesversammlung ein Statement ab, in dem er die Notwendigkeit der Freiberuflichkeit in der (Error! Post not found for word:zahn-)medizinischen Versorgung hervorhob. Sie sei für den im internationalen Vergleich unbestritten hohen Standard der Patientenversorgung mit freier Arzt- und Therapiewahl entscheidend und müsse ebenso wie das Staatsexamen im Zahnmedizinstudium erhalten bleiben.
Alle an die Politik gerichteten Beschlüsse der BZÄK-Bundesversammlung sind unter: www.bzaek.de/deutscher-zahnaerztetag.html eingestellt.