Zahn-Zusatzversicherung: auf das Kleingedruckte achten


Seit fast 2 Jahren dürfen nun bereits auch die Gesetzlichen
Krankenkassen ihren Versicherten private Zusatzversicherungen, etwa
beim Krankentagegeld oder beim Zahnersatz, anbieten. Weil auch ein
sorgfältig geführtes Bonusheft nicht vor einem erheblichen Eigenanteil,
der bei hochwertigem Zahnersatz zu zahlen ist, schützt, werden gerade
im Dentalbereich sehr viele unterschiedliche Tarife angeboten. Oftmals
haben die Krankenkassen dafür mit ihren privaten Partnern sehr günstige
Konditionen aushandeln können. Martin Hendges, Vorsitzender des
Deutschen Zahnärzte-Verbandes, rät den Versicherten aber zur
Besonnenheit und erläutert aus zahnärztlicher Sicht, worauf bei
Vertragsabschluß besonders zu achten ist.

"Man sollte auf jeden Fall nicht nur auf den Preis achten, sondern vor
allen Dingen auf den Leistungsumfang. Aus unserer Sicht ist es sehr
sinnvoll, wenn eine Zusatzversicherung prophylaxeorientiert ist, also
zum Beispiel auch Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung zahlt
oder auch vor allen Dingen den Versicherten im Bereich höherwertiger
Zahnersatz gut abdeckt. Man muß immer betrachten, welch Erstattungen
werden letztendlich geleistet; es gibt einige Risiko-Äquivalente in den
Zusatzversicherungen, die dazu führen, dass die Erstattung sich sehr
stark begrenzt, und da unterscheiden sich in der Tat die
Zusatzversicherungen sehr stark im Leistungsspektrum. Dort muß man dann
schauen, wie die sonstigen Versicherungsbedingungen dieser
Zusatzversicherung aussehen. Das muß man im Detail dann wirklich
vergleichen." so Martin Hendges.

Probleme können auch dann auftreten, wenn man z.B. ganz regulär die
gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte. Weil der Kooperationspartner
für die Zusatzversicherung in jedem Fall das private
Versicherungsunternehmen ist, kommt es hier wie so oft, auf die genauen
Vertragsbedingungen an.

Noch einmal Martin Hendges: "Bei diesen Kooperationsangeboten der
gesetzlichen Krankenversicherung mit einem privaten
Versicherungsunternehmen sollte man darauf achten, dass man den
Versicherungsschutz in der Zusatzversicherung nicht dann verliert, wenn
man die gesetzliche Krankenkasse wechselt. Das ist sehr unterschiedlich
bei den Angeboten, manche Krankenkassen binden über die
Zusatzversicherung den Patienten sehr stark , andere gestalten das sehr
offen, so dass er also dann bei einem Krankenkassenwechsel die
Zusatzversicherung quasi im gleichen Umfang mitnehmen kann. Gesetzlich
versicherte Arbeitnehmer und Angestellte sollten also die
Zusatzangebote ihrer Kasse genau prüfen und mit ähnlichen Angeboten auf
dem Markt vergleichen."
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Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999