Zahimplantate: Welche Zuschüsse stehen mir zu?


Mit dem neuesten Patientenratgeber des BDIZ EDI werden wieder viele
Fragen beantwortet, die Patienten an ihre implantologischen Behandler
stellen – aber auch an ihre Hauszahnärzte, wenn es um
Behandlungsalternativen geht mit Blickrichtung auf Implantate und
Kosten. Ganz bewusst ohne Abrechnungsdetails hinsichtlich zu
erwartender Preise wird hier patientennah aufgelistet, welcher Art
Zuschüsse Selbstzahler, GKV-Mitglieder, Privatversicherte oder
Beihilfeberechtigte erwarten können – oder auch nicht.

Basisinfos – wer hat mit wem welches Vertragsverhältnis?

„Mit diesem Ratgeber informieren wir aber nicht nur über wichtige
Aspekte rund um die Implantologie, sondern auch über grundsätzliche
Aspekte zum Thema Krankenkassen, Beihilfestellen und Privaten
Krankenversicherungen“, so Dr. Helmut B. Engels, Präsident des
Bundesverbandes der Implantologen. „Wir nennen hier auch bewusst keine
sogenannten Schätzpreise für eine implantologische Versorgung, weil
jede anders verläuft und niemandem mit erheblichen Spannen bei den
Zahlen geholfen wird. Uns ging es eher um das grundsätzliche, das jeden
betrifft: Das prinzipielle Verhältnis von Patient zu seinem Behandler,
vor allem aber zu seiner Krankenversicherung. Das schien uns nötig da
sich Auseinandersetzungen häufen und vielen Patienten der
diskreditierende Eindruck vermittelt wird, die zahnärztliche Abrechnung
sei nicht rechtens, nur weil die Versicherung oder Beihilfe bestimmte
Maßnahmen nicht bezahlen will.“ Daher wird im Kapitel „Ich, mein
Zahnarzt und meine Krankenversicherung“ auch aufgezeigt, wer mit wem
und wie ein Vertragsverhältnis hat und warum Wirtschaftsunternehmen wie
die Privaten Krankenversicherungen manchmal die Erstattung von
Leistungen ablehnen obwohl sie dem Patienten eigentlich zustünden.

Ein neues Rollenverständnis – für die Patienten

„Besonderen Wert haben wir darauf gelegt“, so BDIZ EDI-Justitiar Dr.
Thomas Ratajczak, „dass die Patienten eine neue Sicht ihrer Rolle und
auch die ihrer Versicherung bekommen. Vielfach ist es ja so, dass im
Zuge der Ablehnung von Behandlungspositionen bei den Patienten der
Eindruck erweckt wird, hier habe der ZahnArzt widerrechtlich gehandelt
– in der Regel denken Patienten ja, wenn etwas nicht erstattet wird ist
es auch nicht erlaubt. Dass beides prinzipiell nichts miteinander zu
tun hat, ist eine der wichtigsten Botschaften des neuen Ratgebers.“ So
lange sich ein Behandler an die Gebührenordnung halte, gebe es keinen
Anlass, an der Richtigkeit der Abrechnung zu zweifeln. Für den
implantologischen Bereich hat der Bundesverband der Implantologen
jüngst einen umfangreichen Abrechnungsratgeber Implantologie vorgelegt,
dem nicht nur anhand von Leistungsschritten die abrechenbaren
Gebührenpositionen zu entnehmen sind, sondern auch juristische
Diskussionen zur Frage der Erstattung durch die Versicherungen.

Sinnvoll auch für nicht-implantologische Praxen

„Was hier am Beispiel unseres Patientenratgebers zu Zuschüssen bei
Implantatversorgung gezeigt wird, darunter die zahlreichen aufwändigen
Behandlungsschritte beim chirurgischen Anteil einer
Einzelzahnimplantatversorgung und damit die Nachvollziehbarkeit höherer
Kosten, können auch nicht-implantologisch tätige Zahnärzte für die
Information ihrer Patienten nutzen“, so Dr. Engels. „ Hinsichtlich der
Darstellung möglicher implantologischer Leistungen im Rahmen der
Aufklärung über alternative Behandlungsmaßnahmen empfehlen wir zudem
unseren Ratgeber ‚Implantate – auch etwas für mich?’, der ebenfalls als
Praxishilfe für die ZahnÄrzte gedacht ist: Er liefert auch eine
dokumentationsfähige Grundlage für die erfolgte Aufklärung über
Implantate als etablierte Alternative zu herkömmlichem Zahnersatz.“
Dieser mittlerweile über 100.000 Mal abgerufene Ratgeber wird demnächst
inhaltlich überarbeitet, auch der Ratgeber zu Implantathygiene gehört
zu den vielen hoch erfolgreichen Publikationen des Verbandes.

Quelle: BDIZ

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 30 November 1999