Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinde- rung gibt es erhebliche Versorgungslücken. Dass die Politik das Problem im Versorgungs- strukturgesetz aufgreift, belegt, dass der Handlungsbedarf anerkannt wird. Allerdings reicht der vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel geplante Schritt bei weitem nicht aus, die Versorgungssituation der Betroffenen grundsätzlich zu verbessern. „Der Bedarf der Schwächsten in der Gesellschaft kann sich nicht an der Kassenlage orientieren. Hier wird nur der Startpunkt gesetzt. Wir haben mit unserem Konzept ‚Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter‘ aufgezeigt, was noch zu tun ist“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer. Im Gesetz vorgesehen sei im Moment nur eine Einzelmaßnahme – die Aufnahme einer neuen Position für das Aufsuchen von immobilen Patienten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dietmar Oesterreich, forderte weiter- gehende Schritte: „Es ist leider nicht allein damit getan, den Zahnarzt zum Patienten zu brin- gen, wo der Patient nicht zum Zahnarzt kommen kann. Auch Menschen, die nicht selbst- ständig Mundhygiene betreiben können, brauchen besondere Therapie- und Prophylaxeleistungen.“ Kann ein Patient bei der Behandlung nicht mit dem Zahnarzt zu- sammenarbeiten, ist der Therapieaufwand wesentlich größer. Diese Punkte sind in dem zahnärztlichen Versorgungskonzept systematisch berücksichtigt und sollten nun schrittweise umgesetzt werden. „Wir haben eine gesellschaftliche Verantwortung für die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Und wir sehen, dass die Gesund- heitspolitik sich dieser Verantwortung zu stellen beginnt“, so Oesterreich.
Versorgungsstrukturgesetz setzt Startpunkt für bessere zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung
Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 23 November 2011