Mit Zahnersatz zum Nulltarif buhlen derzeit die ersten Dental-Discounter in Nordrhein-Westfalen um die Gunst von Kunden. Die Idee: Um Patienten die hohen Eigenanteile beim Zahnersatz zu ersparen, lassen Billig-Anbieter das prothetische Material – also Inlays, Kronen und Brücken – nicht bei deutschen Dentallabors, sondern preiswert im Ausland herstellen. Die beteiligten Zahntechniker und -ärzte kommen bei diesem Modell trotzdem auf ihre Kosten: Arzthonorar und Aufwendungen fürs Zahnlabor sind so kalkuliert, dass sie durch den Festkostenzuschuss der Krankenkassen abgedeckt werden. Dumpingpreise beim Zahnersatz zahlen sich für Patienten allerdings erst dann aus, wenn die medizinische Behandlung und Nachsorge stimmen und zudem nur qualitativ einwandfreies Material verwendet wird. Unabhängig von den neuen Billig-Dentsiten ist es ratsam, sich bei mehreren Ärzten über deren Angebote und Kosten zu informieren. Denn auch andere Praxen arbeiten seit Jahren mit deutschen oder ausländischen Laboren zusammen, die Zahntechnik preisgünstig offerieren. Folgende Hinweise können helfen, den Leistungen von Billig-Bohrern vor der Behandlung gründlich auf den Zahn zu fühlen:
Kosteneinsparungen nur bei Standardversorgung: „Zahnersatz zum Nulltarif“ rechnet sich nur bei der so genannten Regelversorgung. Hierbei bietet der Zahnarzt eine günstige Standardbehandlung an, bei der die Krankenkassen einen festen Zuschuss zahlen. Den restlichen Anteil, den Patienten aus eigener Tasche berappen müssen, wollen die Dental-Discounter durch günstige Material- und Laborkosten einsparen. Bei aufwendigem Zahnersatz, etwa wenn statt Brücke oder Gebiss ein Implantat eingesetzt werden soll, kassieren auch die Billig-Anbieter beim Patienten. Denn auch an der deutlich aufwendigeren Versorgung beteiligen sich die Krankenkassen nur mit dem Standard-Zuschuss.
Vor- und Nachteile von ausländischem Zahnersatz: Dritte Zähne, die im Ausland hergestellt werden, müssen qualitativ nicht schlechter sein als heimische Produkte. Allerdings: Bei fehlerhaften oder schlecht sitzenden Gebissen kann sich die oft große Entfernung zum Labor als Nachteil erweisen. Ortsansässige Zahntechniker können auf Probleme und Reklamationen zügiger reagieren. Patienten sollten auf jeden Fall vor einer Behandlung die Möglichkeit von Korrekturen und Nachsorge mit dem Arzt abklären.
Zweite Zahnarztmeinung einholen: Egal ob Grund- oder De-luxe-Versorgung: Patienten können die Art des Zahnersatzes frei wählen. Deshalb sollten sie bei einem Discounter erst auf dem Behandlungsstuhl Platz nehmen, nachdem sie zusätzliche Informationen – unter anderem die Diagnose eines zweiten Zahnarztes – eingeholt haben und sämtliche Kostenfragen geklärt sind. Grundlage für die medizinische Behandlung ist der von den Ärzten zu erstellende Heil- und Kostenplan. Der gibt Aufschluss über den Befund und die geplante Versorgung nach Art, Umfang und Kosten. Dieser Behandlungsplan muss der zuständigen Krankenkasse vorgelegt und von ihr genehmigt werden.
Patienten, die Zweifel bei einem Behandlungsvorschlag haben oder mit der Versorgung unzufrieden sind, können sich an die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wenden oder an die örtlichen Beratungsstellen sowie rechtlichen Gesundheitsberatungen der Verbraucherzentrale NRW.